Aufstiegsstipendium
Mit Berufserfahrung zum Studium
Ein Studium kann neue berufliche Perspektiven eröffnen. Bei einem steigenden Bedarf an besonders qualifizierten Fachkräften sind die Berufsaussichten gerade in der Verbindung von einem Hochschulabschluss und nachgewiesener praktischer Erfahrung sehr gut.
Das Programm "Aufstiegsstipendium" ist ein Programm der Begabtenförderung und fördert Menschen, die in Ausbildung und Beruf ihr besonderes Talent und Engagement bewiesen haben. Mit Unterstützung des Stipendiums können Frauen und Männer ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule aufnehmen.
Das Programm
Das Förderprogramm setzt entscheidende Akzente, um motivierten Erwachsenen einen finanziellen Anreiz für einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zu geben.
Qualifizierung ist eine Voraussetzung für individuelle Lebenschancen. Damit Qualifizierung für alle möglich ist, muss unser Bildungssystem durchlässiger werden. Das Programm "Aufstiegsstipendium" ist dabei ein wichtiger Baustein:
Beruflich besonders begabte Erwachsene haben mit diesem Stipendium die Möglichkeit zu einem Studium - in Vollzeit oder auch berufsbegleitend. Das Programm erhöht die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung und bietet Fachkräften die Möglichkeit zur beruflichen Entwicklung. Die SBB setzt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) um und übernimmt die umfassende Betreuung der Stipendiatinnen und Stipendiaten.
Bitte beachten Sie: Das Programm 'Aufstiegsstipendium' vermittelt keine Studienplätze. Über die Voraussetzungen für eine Einschreibung zu dem von Ihnen gewünschten Studiengang informieren Sie sich bitte bei der Universität oder Fachhochschule Ihrer Wahl.
Zielgruppe
„Lernen heißt immer Lernen im Lebenslauf“ — Das Förderprogramm „Aufstiegsstipendium“ unterstützt das Weiterlernen beruflich besonders begabter Erwachsener durch ein Hochschulstudium. Menschen, die in Ausbildung und Beruf ihr besonderes Talent bewiesen haben, können sich um ein Stipendium für ein Studium zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bewerben. Das Programm richtet sich vor allem an diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung durch mehrjährige Berufserfahrung, Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung (Begabtenprüfung, Eignungsprüfung) oder eine berufliche Fortbildung (Techniker, Meister oder vergleichbare Abschlüsse) erworben haben. Doch auch diejenigen, die vor, während oder nach ihrer Ausbildung die Hochschulzugangsberechtigung erlangt haben, sind förderberechtigt.
Wer kann sich bewerben?
Die Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung,
- Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren (ohne Ausbildungszeit) zum Zeitpunkt der Teilnahme am Bewerbungsverfahren,
- noch kein Hochschulabschluss (Für bereits Studierende: Eine Bewerbung ist vor Beendigung des zweiten Fachsemesters noch möglich),
- nachweisliche besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf.
Kriterien für die besondere Leistungsfähigkeit sind:
- eine Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser oder
- eine Aufstiegsfortbildungsprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser oder
- Siegerin oder Sieger in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder
- ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers.
Das Programm sieht keine Altersgrenze vor.
Wer wird gefördert?
Gefördert wird,
- wer das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen hat und
- ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend beginnen möchte oder zum Zeitpunkt der Teilnahme am Bewerbungsverfahren das zweite Fachsemester noch nicht abgeschlossen hat und
- das Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder der Schweiz absolviert (Abschluss Bachelor, Diplom, Magister oder Staatsexamen).
Bitte beachten Sie: Ein Lehrgang an einer Bildungseinrichtung, die keine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule ist, kann über das Programm 'Aufstiegsstipendium' nicht gefördert werden. Dies gilt auch, wenn der Lehrgang von der Bildungseinrichtung als 'Studium' bezeichnet wird und selbst wenn der Lehrgang in Kooperation mit einer staatlichen Hochschule zu einem Bachelor-Abschluss führen kann.
Die Stipendiatin / der Stipendiat verpflichtet sich
- den Studienerfolg regelmäßig nachzuweisen und
- das Studium in der vorgesehenen Regelstudienzeit abzuschließen.
Bewerbung und Auswahl
Stufe I - Online-Bewerbung
Nach dem Ausfüllen des Online-Fragebogens wird geprüft, ob die grundlegenden Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllt sind. Dazu gehören der Nachweis der besonderen Leistungsfähigkeit und der Berufspraxis. In der Online-Bewerbung ist außerdem die Angabe eines Studienwunsches erforderlich. Das Ergebnis erhalten Sie in maximal sieben Tagen per E-Mail (bei begründetem Vorschlag nach der Prüfung des Vorschlags).
Folgende Informationen sind notwendig:
- Persönliche Daten
- Daten zur schulischen Laufbahn
- Daten zur beruflichen Laufbahn (Ausbildungszeugnisse, Arbeitsverträge)
- Daten zum geplanten oder bereits begonnenen Studium
Das Aufstiegsstipendium soll ein erstes berufsqualifizierendes Studium unterstützen. Ohne Angaben zu einem begonnenen oder geplanten Studium kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Hinweis: Im Fragebogen kann frei navigiert werden, d.h. Sie können sich innerhalb des Formulars vor und zurück bewegen. Falls Sie während der Bearbeitung feststellen, dass Ihnen benötigte Angaben noch fehlen, können Sie die Eingabe auch abbrechen und später neu beginnen. In diesem Fall müssen Sie bei einem erneuten Aufruf des Online-Formulars allerdings alle Angaben neu eingeben.
Achtung: Bei Mausklick auf die Schaltfläche 'Senden' wird Ihre Bewerbung an das angeschlossene Rechenzentrum geleitet. Ihre Bewerbung ist dann unwiderruflich auf dem Weg. Änderungen sind nicht mehr möglich. Ein erneutes Versenden Ihrer Bewerbung mit veränderten Daten gilt als Täuschungsversuch und hat den Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren zur Folge.
Wichtig ist die Angabe einer E-Mail Adresse, die Sie regelmäßig nach neuen Nachrichten prüfen können. Nach dem Versenden der Online-Bewerbung in Stufe I des Bewerbungsverfahrens erhalten Sie innerhalb von maximal sieben Tagen per E-Mail die Nachricht, ob Sie zur Stufe II, dem Kompetenz-Check zugelassen sind. Ab dem Zeitpunkt dieser Benachrichtigung haben Sie sieben Tage Zeit, den Kompetenz-Check durchzuführen. Die Benachrichtigungen versenden wir wöchentlich jeweils am Dienstag.
Stufe II - Kompetenz-Check
Haben Sie Phase I erfolgreich bestanden, erhalten Sie per E-Mail die Zulassung zur Teilnahme an der nächsten Stufe des Bewerbungsverfahrens. Stufe II besteht aus einem Fragebogen, den Sie ebenfalls online bearbeiten. Ein Expertenteam wertet die eingehenden Fragebögen aus.
Stufe III - Auswahlgespräch
Zählen Sie zu den besten Bewerberinnen und Bewerbern, erhalten Sie eine Einladung zu einem Auswahlgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Gelegenheit, Ihre beruflichen Interessen und Ihre Motivation für die Bewerbung um ein Stipendium auch persönlich zu vermitteln.
Das Stipendium
Das Programm ‚Aufstiegsstipendium' ist eine Maßnahme der Begabtenförderung. Es besteht kein Rechtsanspruch. Ein Aufstiegsstipendium erhalten beruflich Begabte, die über ein dreistufiges Auswahlverfahren in die Förderung der SBB aufgenommen werden.
Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert. Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 650 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale für Kinder unter zehn Jahren gewährt (113 Euro für das erste Kind, jeweils 85 Euro für jedes weitere). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig. Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 1.700 Euro für Maßnahmekosten erhalten.
Im Falle der Zusage für ein Stipendium besteht auch die Möglichkeit einer Anwartschaft für ein Jahr, d.h. Sie können bis maximal ein Jahr nach Stipendienzusage mit dem Studium beginnen. Die erste Auszahlung erfolgt mit Beginn des Studiums
Quelle: und weitere Hinweise unter www.aufstiegsstipendium.de


