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Hintergrund

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Berufsausbildung ist die Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit sowie der erforderlichen Berufserfahrungen durch den Ausbildenden, die Berufsschule und/oder außerbetriebliche Bildungseinrichtungen (vgl. §§ 1 und 2 Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005). Nach Maßgabe des deutschen Berufsbildungsgesetzes ist Ausbildung eine Form der Berufsbildung, die durch bestimmte Merkmale gekennzeichnet ist.

Merkmale der deutschen Berufsausbildung

  • Durchführung in einem geordneten Ausbildungsgang

  • Vermittlung einer breit angelegten beruflichen Grundbildung

  • Vermittlung der für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse

  • Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung

  • In Deutschland enthalten das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung die grundlegenden Regelungen der Berufsausbildung. Einige Berufe, insbesondere die Medizinalberufe Heilhilfsberufe, sind in speziellen Gesetzen geregelt (z.B. Krankenpflegegesetz, Altenpflegegesetz, Physiotherapeutengesetz, Rettungsassistentengesetz).

Die Berufsausbildung wird in Deutschland überwiegend im Dualen Berufsausbildungssystem durchgeführt, wobei die rechtlich jeweils voneinander unabhängigen Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen zusammenarbeiten müssen, um die optimale berufliche Qualifizierung der Auszubildenden zu gewährleisten.

Im Handwerk ergänzen überbetriebliche Ausbildungsstätten die Berufsausbildung. Auch wenn die Überbetriebliche Ausbildung Teil der betrieblichen Ausbildungabschnitte ist, wird diese Ausbildungsform dann gelegentlich als „Triales Ausbildungssystem“ bezeichnet.

Anfang 2000 befanden sich etwa 1,7 Millionen Jugendliche in insgesamt 348 staatlich anerkannten Ausbildungsberufen in der Berufsausbildung. Dabei bildeten die Betriebe der Industrie und des Handels 49 Prozent der Auszubildenden aus, die Handwerksbetriebe 38 Prozent und die übrigen Bereiche (Landwirtschaft, Öffentlicher Dienst, Freie Berufe, Hauswirtschaft und Seeschifffahrt) zusammen knapp 15 Prozent. Durch den heute zum Teil bestehenden Ausbildungsstellenmangel gibt es jedoch mehr Bewerber als Ausbildungsplätze. In anderen Berufen können allerdings schon heute Ausbildungsstellen nicht besetzt werden. Die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen haben bestimmte Aufgaben.

Aufgaben nach dem Berufsbildungsgesetz

  • Sie entscheiden über Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie über die Zulassung zur Abschluss- oder Fortbildungsprüfung (Meisterprüfungen).

  • Sie überwachen die Durchführung der Berufsausbildung und die berufliche Umschulung.

  • Sie beraten Ausbildende und Auszubildende und bestellen Ausbildungsberater.

  • Sie führen das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.

  • Sie stellen die Eignung von Ausbildungsstätten und Ausbildern fest.

  • Sie errichten Prüfungsausschüsse und erlassen Prüfungsordnungen.

  • Sie führen Zwischen-, Abschluss- und Meisterprüfungen durch.

 

Quelle: Wikipedia