Krankheit
Die gesetzliche Krankenversicherung der Eltern gilt grundsätzlich auch für Studenten. Allerdings nur, bis sie 25 sind. Danach greift die studentische Krankenversicherung. Sie kostet 59 Euro im Monat und gilt bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, maximal bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Wer während des Studiums allerdings mehr als 355 Euro im Monat verdient, einen 400-Euro-Job hat oder mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, gilt als Arbeitnehmer — und muss sich entsprechend versichern.
Studenten, deren Eltern privatversichert sind, können auch während des Studiums privat versichert bleiben. Sie zahlen im unteren Bereich zwischen 90 und 120 Euro. Zurück in die Gesetzliche können sie laut Verbraucherzentrale NRW erst nach Ende des Studiums. Voraussetzung: Sie machen sich nicht selbstständig und bleiben mit ihrem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (derzeit 3975 Euro brutto).


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