Wohnungssuche
Um an Auskünfte und Informationen über die aktuellen Angebote des Wohnungsmarktes heran zukommen hat man eine Menge Möglichkeiten. Hier sind die wichtigsten und auch informativsten Quellen aufgelistet:
- Tageszeitungen
- Wohnraumvermittlungsstellen der Studentenwerke
- schwarze Bretter in den Universitäten und Mensen
- City - Magazine im Internet
- Makler (kostet jedoch Vermittlungsgebühr)
- Mitwohnzentralen (Vermittlung erfolgt auf Basis von Provision)
- Wohnungsbörsen im Internet
Suchmaschine für Immobilien www.immobilo.de
www.easywg.de
www.immowelt.de
www.wggruendung.de
www.wgcompany.de
www.studenten-wg.de , kostenfreier Wohnungsmarkt!
www.die-wg-boerse.de
www.wg-gesucht.de
www.wg-homepages.de
www.wg-welt.de
www.studentenwohnungsboerse.de
www.studentenwohnungsmarkt.de
www.wg-zimmer.de
Tipps für den Umzug
Ein Umzug ist eine große Sache. Meist geht alles drunter und drüber, man kann kaum im Kopf behalten was noch alles zu erledigen ist und weiß auch gar nicht so recht wo man am besten anfangen soll.
Deshalb hier erst mal eine List der Dinge, an die man denken muss wenn man umzieht.
- fristgerechte Kündigung der alten Wohnung
- Umzug organisieren — Hilfe von Freunden holen, eventuell Transporter mieten, Tag festlegen etc.
- Ab- und Anmeldung bei den Einwohnermeldebehörden
- Nachsendeantrag bei der Post
- wichtige Stellen wie z.B. die Bank über die neue Adresse informieren
- Telefonanschluss um- oder anmelden
- Übergabeprotokoll mit dem neuen Vermieter anfertigen und beide unterschreiben (Mängel und Zählerstände darin vermerken)
Wichtige Infos zum Thema Mietrecht
Einen Mietvertrag zu unterschreiben ist keine Sache die man mal eben so schnell tun sollte. Mit der Unterschrift haftet man, und es kann schnell passieren, dass man in Sachen reinrutscht die man so gar nicht wollte. Deswegen hier ein paar Infos und Tipps zum Thema Mietrecht:
Kaution
Kaution ist etwas das der Vermieter verlangen darf. Die Kaution darf jedoch nicht höher als drei Monatskaltmieten sein. Als Mieter darf man die vertraglich vereinbarte Kaution in drei Raten abzahlen, wobei die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses fällig wird.
Nach dem Ende des Vertrages muss die Kaution, solange man die Wohnung nicht in einem Zustand der Verwüstung zurücklässt, verzinst zurückgezahlt werden.
Mietspiegel
Der Mietspiegel errechnet sich aus den Durchschnittsmieten für Wohnraum in einer Stadt. Man bekommt ihn beim örtlichen Wohnungsamt oder beim Mietverein, sollte jedoch darauf achten, dass er auch aktuell ist.
Kein Mieter muss mehr als die ortsübliche Miete plus maximal 20 Prozent zahlen. Liegt die Miete höher, dann handelt es sich von Seiten des Vermieters mindestens um ein Ordnungswidrigkeit („Mietpreisüberhöhung“), möglicherweise aber auch um eine Straftat („Mietwucher“).
Courtage/ Provision
Wer seine Wohnung über einen Makler vermittelt bekommt muss meistens Provision zahlen. Diese darf jedoch nicht mehr als zwei Monatsmieten plus Mehrwertsteuer betragen und muss nur bezahlt werden wenn es auch wirklich zum Vertragsabschluss kommt. Man sollte daher nie vorher schon bezahlen!!
Es darf außerdem nur derjenige Provision verlangen, der nicht seine eigene Wohnung vermietet oder die Wohnung um die es geht auch noch gleichzeitig verwaltet.
Mietminderung
Lärmbelästigung oder Geruchsbelästigung, wie z.B. durch Bauarbeiten auf dem Grundstück gegenüber oder durch einen nahegelegenen Supermarkt, können Gründe für eine Mietminderung sein. Ob der Vermieter für diese Lärm- oder Geruchsbelästigung verantwortlich ist oder nicht ist hierbei irrelevant.
Wohngemeinschaft
Wohngemeinschaften können eine tolle Sache sein. V.a. wenn man nicht gerne alleine ist und immer gerne jemanden um sich rum hat. Das Problem bei solchen WGs ist jedoch: wer unterschreibt den Mietvertrag? Denn derjenige der dies tut haftet auch gegenüber dem Vermieter, und das kann wenn es ganz böse läuft verdammt teuer werden.
Deshalb sollten alle Mitbewohner der WG den Mietvertrag gemeinsam unterschreiben. Somit gibt es keinen alleine der verantwortlich ist, sondern alle Mitbewohner sind gleichberechtigte Hauptmieter.
Sollte jedoch nur einer als Hauptmieter auftreten, dann sollte für den Fall der Fälle zwischen den Mitbewohnern ein interner Vertrag aufgesetzt werden, der die Verantwortung im Falle von Beschädigungen zwischen den einzelnen Bewohnern aufteilt.
Kündigungsfristen
Hat man den Mietvertrag nach dem 1.September 2001 abgeschlossen, beträgt die Kündigungsfrist für den Mieter drei Monate. Für den Vermieter hängt die Frist von der Wohndauer und Mietzeit ab. Beträgt die Mietdauer noch nicht mehr als fünf Jahre, dann besteht eine dreimonatige Kündigungsfrist. Diese verlängert sich mit der Laufzeit des Mietvertrages auf bis zu neun Monate (bei achtjähriger Mietdauer).
Haustiere
Wenn im Mietvertrag steht, dass der Vermieter keine Haustiere wie Hunde oder Katzen duldet, dann gilt das auch. Anders ist es falls es nicht im Vertrag steht und der Vermieter die Abschaffung von Haustieren verlangt. Hier muss der Vermieter triftige Gründe, wie Gefahr für die anderen Bewohner, wiederholte Verunreinigung des Treppenhauses etc. anbringen.
Checkliste zum Umzug
Ummeldung
- Ziehen Sie um, ist eine An-, Ab- oder Ummeldung innerhalb von 7 bis höchstens 14 Tagen erforderlich. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn der Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegt wird.
Konten
- Konten, Daueraufträge, Schecks und Scheckkarten, Lastschriften und Wertpapierdepots beachten, evtl. ein Konto am neuen Wohnort einrichten.
- Teilen Sie die neue Kontoverbindung allen mit, die Zahlungen von Ihnen erwarten und von denen Sie Überweisungen erhalten. Vergessen Sie nicht, die Rückzahlung der Mietkaution mit Ihrem bisherigen Vermieter zu regeln.
Post
- Nachsendeantrag ausfüllen und 10 Tage vor dem Umzug abgeben.
Telefon
- Alten Anschluss abmelden und nicht vergessen, ca. 1 bis 2 Wochen vorher den neuen Telefonanschluss zu beantragen.
Auto
- Wenn Sie innerhalb einer Stadt umziehen, sollte das Auto innerhalb der ersten Woche nach dem Umzug bei der Kfz-Zulassungsstelle umgemeldet werden.
- Wenn Sie den Landkreis wechseln, wird eine neue Zulassung fällig. Sie müssen dann die alten Kennzeichen mitbringen.
Ummelden
- Allen anderen Versicherungen den Umzug melden. Allen Vereinen oder Verbänden, die Mitgliedsgebühren erheben, ebenfalls die neue Adresse mitteilen.
Zeitschriften/Zeitungen
- Rechtzeitig abbestellen oder neue Adresse mitteilen.
Rundfunk/Fernsehen
- Der GEZ die neue Anschrift mitteilen. Formulare liegen z.B. bei Banken und Sparkassen aus, oder online unter www.gez.de
Gas/Strom/Wasser
- Von den Versorgungsbetrieben Zählerstände ablesen lassen.
Ein bis zwei Wochen vorher
- Transportmöglichkeiten und -hilfen klären
- Freunde, Bekannte, Spedition, PKW-Verleih etc.
- Umzugskisten und Packmaterial besorgen
- Sperrmüll bestellen
- Adressänderungen an Freunde, Bekannte, Verwandte abschicken
- Wohnungsübergabe mit dem zukünftigen und dem bisherigen Vermieter festlegen
- In der neuen Wohnung renovieren, dazu Packband, Klebeband, Abdeckplane besorgen
- Wenn nötig: Genehmigung für die Reservierung eines Parkplatzes für Möbelwagen beim Verkehrsamt einholen
Ein bis zwei Tage vorher
- Kisten packen und beschriften
- Möbel zerlegen
- „Handgepäck“ mit dem Nötigsten packen
- Wertsachen und Papiere separat verpacken
- Werkzeug, Verbandskasten, Mülls äcke in leicht zugängliche Taschen verstauen
- Alkoholfreie Getränke für die Helfer/Möbelpacker besorgen
- Evtl. Fahrstuhlschlüssel bereithalten
- Parkplatzfläche freihalten
Umzugstag(e)
- Namensschilder entfernen
- Wohnungsübergabe
- Protokoll für Sie und den Vermieter anfertigen und darin den Zustand sowie die Mängel genau protokollieren. Idealerweise haben Sie schon ein
- Übergabeprotokoll gemacht, als Sie in die Wohnung/das Zimmer eingezogen sind und dieses wird jetzt abgeglic hen.
- Zählerstände von Strom und Gas in der neuen Wohnung aufschreiben
- Namensschilder an Briefkasten und Klingel anbringen
- Einen kleinen Snack, Getränke und evtl. Obst bereitstellen
- Trinkgelder bereithalten


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