Arbeitsvertrag Teil 2
Der Neuling sollte bereits vor seiner ersten Arbeitstelle wissen, worauf es bei Vertragsabschlüssen ankommt und welche Rechte und Pflichten er im beruflichen Alltag hat: Richtige und aktuelle Informationen können rechtszeitig den unerfahrenen Berufseinsteiger vor Streitfällen mit dem Arbeitgeber schützen. Der Trend ist eindeutig: Die Zahl der Klagen mit denen dich das Arbeitsgericht auseinandersetzen muss steigt immer mehr. Letztes Jahr waren es über eine Million. Die häufigsten Gründe für die Streitfälle zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind die Themen Kündigung und Gehalt. Weitere Streitpunkte betreffen Details aus dem Arbeitsvertrag wie Arbeitszeit, Wettbewerbsverbot oder Versetzungen.
Bereits kurz nach Unterschreiben des Arbeitsvertrages kann es zu einem Streitfall kommen: Die Kündigung vor Arbeitsbeginn, weil der Berufseinsteiger ein attraktiveres Jobangebot auf unerwarteter Weise erhalten hat. Wie verhält man sich in so einem Fall? Der Berufseinsteiger sollte auf keinen Fall zu Hause bleiben, da laut Arbeitsvertrag, der Arbeitgeber Schadenersatz fordern kann. Eine Vertragsstrafe, die von der Länge der für die Probezeit festgelegten Kündigungsfrist abhängt, kann ziemlich teuer werden.
Ein Berufseinsteiger sollte zunächst diplomatisch agieren, indem er das Gespräch mit dem Arbeitgeber sucht und mit offenen Karten spielt. Die Ergebnis könnten wie folgt aussehen: der Berufseinsteiger erhält ein lukrativeres Angebot, weil der „unerwünschte“ Arbeitgeber ihn unbedingt als Mitarbeiter haben will oder er wird aus dem Vertrag entlassen. Beide alle Stricke reisen bleibt nur die reguläre Eigenkündigung, die gemäß des Bundesarbeitsgerichts (2 AZR 324/03) ist das auch bereits vor dem ersten Arbeitstag möglich ist. Wer aber eine aber einen Arbeitsvertrag mit einer bestimmten Kündigungsklausel unterschreibt, der kann frühestens am seinen ersten Arbeitstag kündigen und muss, wenn der Arbeitgeber es will, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist beim selben Arbeitgeber bleiben.



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