Zeugnisse
Zum geplanten Jobwechsel muß man ein Arbeitszeugnis der vorherigen Arbeitgeber vorweisen. Das Arbeitszeugnis ist für die berufliche Weiterentwicklung eine der wichtigsten Bewerbungsunterlagen. Auch wenn das erhaltene Arbeitszeugnis auf erstem Blick sehr gut aussieht, sollte man sich die verwendeten Formulierungen mal genauer anschauen das Zeugnis immer auf Aussagen zwischen den Zeilen prüfen. Manchmal verbirgt sich hinter dem Zeugnistext ein Chancenkiller, den der Arbeitnehmer nicht auf ersten Blick erkennt. Grundsätzlich besteht ein Zeugnis nämlich aus klauselartigen Formulierungen, die durch minimale sprachliche Veränderungen eine völlig andere Bedeutung erhalten.
Generell sind Zeugnistexte, in denen eine Reihe von Superlativen und Zusätzen wie stets, hervorragend, außerordentlich etc. verwendet werden als sehr gute Zeugnisse zu bezeichnen. Wenn eine Angabe zur Leistungsbewertung ganz fehlt, dann waren die erbrachten Arbeitnehmerleistungen sehr schlecht. Zeugnistexte sind oft unklar und Interpretationsbedürftig.
Zeugniscode
Dazu existiert eine Verschlüsselungstechnik bzw. ein so genanntes Zeugnis-Code, das einem Schulnotensystem entspricht, und wie folgt aussieht:
- Sehr gute Leistung: „... stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ... „
- Gute Leistung: „... stets zu unserer vollen Zufriedenheit ... „
- Befriedigende Leistung: „... zu unserer vollen Zufriedenheit ... „
- Ausreichende Leistung: „... zu unserer Zufriedenheit ...“
- Mangelhafte Leistung: „... im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit ... „
- Ungenügende Leistung: „... bemühte sich, ... zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.“
- Sehr schlechte Leistung: „... hat unseren Erwartungen entsprochen ... „
- Außerordentlich schlechte Leistung: „... hat sich mit großem Eifer an ihre/seine Aufgaben herangemacht und war dabei erfolgreich.“
- Zuverlässig, aber nicht immer geeignet: „... ist ein(e) gewissenhafte(r) Mitarbeiter(in).“
- Mangelnde Leistungsfähigkeit: „... war immer mit Interesse bei der Sache.“
- Mangelnde Leistungsbereitschaft: „... erledigte alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse. „ oder „... zeigte für ihre/seine Arbeit Verständnis.“
- Mangelnde Initiative: „... hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt.“
- Mangelndes Durchsetzungsvermögen: „... ist mit seinen Vorgesetzten gut zurechtgekommen.„“
- Mangelndes Kooperationsverhalten: „... war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.“
- Berufliche Unfähigkeit: „... bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden.
- Völliges Versagen: „... war wegen ihrer/seiner Pünktlichkeit stets ein gutes Vorbild.
- Faulheit: „... hat sich im Rahmen ihrer/seiner Fähigkeiten eingesetzt.“
- Gutes Verhältnis zu Vorgesetzten mit hoher Wertschätzung: „... hatte persönliches Format.„
- Probleme mit Vorgesetzten: „... galt im Kollegenkreis als toleranter Mitarbeiter.“
- Gute Personalführung: „... besaß die Fähigkeit, Mitarbeiter zielgerichtet zu motivieren.“
- Mangelnde Personalführung: „Wir lernten ihn/sie als umgänglichen Kollegen kennen“.
- Ausgeprägte Zielstrebigkeit: „... hatte den Blick für das Wesentliche.“
- Kündigung durch den Arbeitgeber: „Wir haben uns im gegenseitigen Einvernehmen getrennt.“
- Unbeliebt bei Mitarbeitern: „Wir schätzten ihre/seine umgängliche kollegiale Art.“
- Übertriebener Alkoholkonsum: „Durch ihre/seine Geselligkeit trug sie/er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.“
Hintergrund
Die Intention des Arbeitgebers, die tatsächliche Bedeutung der Aussagen vor den Arbeitnehmern durch einen verschlüsselten Formulierungen zu verheimlichen, hat einen gesetzlichen Hintergrund: Die Verwendung eines Zeugniscode ist die Folge eines richtungsweisenden BGH-Urteils vom 26. November 1963. Dort wurde entschieden, dass der Arbeitgeber aufgrund seiner „auch über das Ende des Dienstverhältnisses hinausweisenden sozialen Mitverantwortung" verpflichtet sei, das Zeugnis nicht nur der Wahrheit entsprechend, sondern auch mit verständigem Wohlwollen abzufassen. DIe große Gefahr der Verwendung des Zeugniscodes liegt in der zwischenmenschlichen Kommunikation. Weiß der Verfasser des Zeugnisses wirklich um die Bedeutung und die Folgen seines Textes, sprich kannte er den Zeugniscode, oder wollte er nur eine nette, wohlwollende Formulierung für einen langjährigen Kollegen finden. Trifft er damit aus Versehen eine Formulierung des Zeugniscodes deutet der Leser, der um die vermeintliche Bedeutung dieser Formulierung weiß etwas vollkommen anderes hinein!
Neben den oben genannten verschlüsselten Formulierungen haben auch die Länge des Zeugnistextes, die Reihenfolge der Tätigkeitsbeschreibungen, das Auslassen von relevanten Eigenschaften und die Formulierung des Schlusssatzes eine wichtige Bedeutung im Hinblick auf die Interpretation des vorhandenen Zeugnisses. Ein Zeugnis das weniger als 1 oder 2 Seiten umfasst deutet auf eine negative Bewertung des Arbeitnehmers, insbesondere wenn dieser mehrere Jahre in dem betreffenden Unternehmen tätig war. Auch die Tätigkeitsbeschreibung kann eine Abwertung des Arbeitnehmers erkennen lassen, und zwar wenn zunächst unrelevante Tätigkeiten genannt werden: Die besondere Betonung von einfachen Aufgaben im Zeugnis deutet darauf hin, dass der Arbeitnehmer nicht in der Lage war, wichtigere Aufgaben stets zu vollster Zufriedenheit des Arbeitgebers zu durchführen. Außerdem ist das Weglassen von relevanten Eigenschaften und Leistungsbeurteilungen, die eigentlich genannt werden sollten, ein Signal für eine negative Bewertung des Arbeitnehmers. Nicht weniger relevant ist die Schluss-Formulierung eines Zeugnistextes: eine fehlende Dankesformel oder das Auslassen von Zukunftswüschen oder einer positiven Formulierung über das Ausscheiden des Mitarbeiters tragen sicherlich dazu bei, die Gesamtbewertung des Zeugnisses zu verschlechtern. Dies kann für den Mitarbeiter, der sich in einer Bewerbungsphase befindet, negative Folgen haben: Die meisten Personalverantwortlichen lesen zunächst die Schlussformulierungen und schreiben diesen eine sehr wichtige Bedeutung zu. Denn aus Ihrer Sicht dürfen in einem guten Zeugnis positive Schlussformulierungen nicht fehlen.
Quelle: capital.de, stellenanzeigen.de, arbeitszeugnisse.info





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