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LL.M.

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Der Master of European Laws bzw. Master of European and International Business Laws (von lat. legum magister europae, zu deutsch Magister des europäischen (und internationalen) Wirtschaftsrechts, kurz LL.M. Eur.) ist ein postgradualer akademischer Grad. Es handelt sich um eine besondere Art des aus dem englisch sprachigen Raum stammenden Master of Laws (LL.M.)-Abschlusses. LL.M. bedeutet legum magister, wobei die Abkürzung LL. für Rechte (Plural) steht.

Unterschiede zwischen LL.M. und LL.M. Eur. 

Der Schwerpunkt eines klassischen LL.M.-Programms liegt auf der Vermittlung eines komprimierten Einblicks in eine nationale Rechtsordnung, hinzu kommen rechtsvergleichende Elemente. Im Regelfall wird es in den meisten Ländern mit Common law (wie Großbritannien oder den USA) absolviert und kann dort die Zulassung zur Anwaltschaft erleichtern bzw. ermöglichen. Neben dieser fachlichen Komponente ist der LL.M. - gerade bei international tätigen Anwaltssozietäten - ein anerkannter Nachweis englischer Sprachkenntnisse. Er wird nicht selten als vergleichbar mit einer Promotion angesehen. Neben den angelsächsischen Ländern bieten auch deutsche und andere europäische Universitäten seit längerer Zeit Absolventen ausländischer Fakultäten einen LL.M.-Abschluss in der jeweiligen nationalen Rechtsordnung an.

Aufgrund des steigenden Bedarfs spezialisierter Juristen haben sich - neben den genannten LL.M.-Programmen - in den letzten Jahren vermehrt spezialisierende Studiengänge zu einzelnen Rechtsgebieten entwickelt. Sie stehen in- und ausländischen Absolventen gleichermaßen offen (Programme für Steuerrecht, Umweltrecht, Wirtschaftsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz, Wirtschaftsstrafrecht, Finanzrecht u. a.).

Das Europäische Masterstudium (LL.M. Eur.) hat eine betont internationale fachliche Ausrichtung und soll die im Studium (meist nur rudimentär) erworbenen Kenntnisse des europäischen Wirtschaftsrechts vertiefen, um eine spätere Praxistätigkeit in diesen Bereichen zu fördern (z. B. in europäischen Institutionen). In Anbetracht der vielfältigen Einflüsse des Gemeinschaftsrechts auf die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Zunahme grenzüberschreitender juristischer Sachverhalte kann das Aufbaustudium als sinnvolle Ergänzung zur klassischen Juristenausbildung angesehen werden, dessen fachliche Bedeutung aller Voraussicht nach weiter zunehmen wird.

Es vermittelt unter anderem Inhalte aus dem Europarecht, dem Recht der europäischen Institutionen, dem Wettbewerbsrecht und gewerblichen Rechtsschutz, Umweltrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und dem internationalen Privat- und Verfahrensrecht). Zudem machen Kooperationen zwischen europäischen Hochschulen Studienaufenthalte im Ausland möglich.

Teilweise wird, trotz des eindeutigen Schwerpunktes im europäischen Recht, auf den Zusatz Eur. verzichtet. Beispiel hierfür ist der Master in European Law (LL.M.) (Diplôme d’études approfondies en droit Européen)des Europakolleg (College of Europe).

Studium

Das Aufbaustudium (die Regelstudienzeit beträgt meist zwei Semester) setzt einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss voraus (in der Regel Erstes Juristisches Staatsexamen bzw. vergleichbare Abschlüsse). Einige Ausbildungsordnungen sehen darüber hinaus eine Zulassungsbeschränkung vor, d. h. der Zugang ist nur bei Erfüllung bestimmter Mindestnotenerfordernisse möglich. Darüber hinaus wird nicht selten der Nachweis von guten Kenntnissen der englischen und/oder französischen Sprache oder vorangegangene Auslandsaufenthalte gefordert, um den internationalen Charakter des Studiums zu betonen - fremdsprachige Veranstaltungen sind keine Seltenheit. Während der zweisemestrigen Studiendauer werden in der Regel bestimmte Leistungsnachweise (z. B. Klausuren) gefordert. Darüber hinaus ist eine Magisterarbeit anzufertigen. Alternativ dazu können die Prüfungsleistungen auch aus Magisterarbeit und einer mündlichen Prüfung bestehen.

Quelle: Wikipedia.de