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 Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ)

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Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bietet jungen Menschen zwischen 16 und 27 Jahren die Chance, etwas für sich und andere Menschen zu tun. Das klassische Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) findet in Altenheimen, Behinderteneinrichtungen, Krankenhäusern oder Kindergärten statt. Was viele nicht wissen: Auch in der Kultur, der Jugendarbeit oder der Denkmalpflege kann ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert werden. Einsatzstellen sind zum Beispiel Sportvereine, Jugendtheater, Rockinitiativen oder Kunst- und Musikschulen. Wer sich für die Umwelt engagieren will, kann ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) machen, zum Beispiel in einem Naturschutzpark oder einem Umweltverband. Wer dabei noch eine Fremdsprache lernen will kann auch ein FSJ oder FÖJ im Ausland absolvieren.

Voraussetzungen

Mitmachen kann ...

  • Wer die Schule abgeschlossen hat
  • und jünger ist als 27.
  • Wer zwölf oder sogar 18 Monate Zeit hat
  • und Wartezeiten auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz sinnvoll nutzen möchte.
  • Wer was Neues lernen möchte
  • und bereit ist, Verantwortung zu übernehmen.
  • Wer ungeahnte Fähigkeiten entdecken will
  • und bereit ist, eigene Grenzen kennen zu lernen.
  • Wer als anerkannter Kriegsdienstverweigerer statt Zivildienst ein FSJ oder FÖJ leisten möchte.

Das FSJ bietet:

  • eine Chance seine Persönlichkeit weiterzuentwickeln,
  • die Begegnung mit Menschen,
  • das Erfahren von Gemeinschaft,
  • die Möglichkeit, unsere Gesellschaft mitzugestalten,
  • berufliche Orientierung und das Kennenlernen sozialer Berufsfelder,
  • eine Chance, die persönliche Eignung für einen sozialen Beruf zu prüfen.

Dauer

Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate und beginnt am 1. August oder am 1. September eines Jahres. Die Mindestdauer beträgt 6 Monate, die Höchstdauer beträgt 18 Monate. Um den Zivildienst vollständig zu ersetzen, muss es mindestens 12 zusammenhängende Monate dauern. Ist ein freiwilliges soziales Jahr zunächst auf weniger als 18 Monate abgeschlossen, kann (bei einem Einsatz im Inland) eine Verlängerung auf 15 Monate im Einverständnis mit dem Träger des freiwilligen sozialen Jahres erfolgen. Das Freiwillige Soziale Jahr kann auch im Ausland abgeleistet werden.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit während des Dienstes richtet sich nach den Gegebenheiten der Einsatzstelle, ist allerdings durch die in öffentlichen Tarifen vereinbarten Wochenstundenregelungen begrenzt. In der Regel sind es etwa 39 Wochenstunden.

Vergütung

Während des FSJ erhalten die Freiwilligen Taschengeld,  Unterkunft und Verpflegung, eine beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Außerdem besteht für die Eltern Anspruch auf Kindergeld.

Einsatzbereiche

Wer sich für ein FSJ/FÖJ entschieden hat, dem stehen vielfältige Einsatzbereiche im In- und Ausland zur Verfügung. Durch die breite Auswahl findet jeder den Einsatzbereich, der zu den eigenen Interessen passt. In den Einrichtungen werden die Freiwilligen als Hilfskräfte zusätzlich zu den hauptberuflichen Fachkräften eingesetzt. Das FSJ ist keine berufliche Tätigkeit.

Betreuung

Die FSJ-Veranstalter vermitteln die Einsatzstellen an die Bewerber/-innen. Während des FSJ werden die Freiwilligen pädagogisch begleitet durch Seminare (insgesamt mindestens 25 Tage bezogen auf ein Jahr), durch Praxisbegleitung und Anleitung in der Einsatzstelle.

Bewerbung

Checkliste: Ich will ...

  • die Herausforderung und mich ausprobieren;
  • anderen Menschen helfen;
  • Wartezeiten sinnvoll überbrücken;
  • erfahren, ob ein sozialer Beruf für mich in Frage kommt;
  • eine Alternative zum Zivildienst.


Dann bewerben Sie sich für ein Freiwilliges soziales Jahr. Das FSJ beginnt in der Regel zum 1. August oder zum 1. September und dauert in der Regel 12 Monate.
Nicht bei allen Veranstaltern beginnt das FSJ zum gleichen Zeitpunkt. Nähere Informationen über den genauen Einsatzbeginn, die Höhe des Taschengeldes, das Bewerbungsverfahren und die Einsatzplätze geben die jeweiligen Veranstalter.
In jedem Bundesland gibt es Anlaufstellen, die für Interessierte am FSJ/FÖJ zuständig sind. Haben Sie sich für einen Träger, bei dem Sie das FSJ/FÖJ absolvieren wollen, entschieden, schicken Sie Ihre Bewerbung rechtzeitig an den Träger des Freiwilligendienstes los. Da die Bewerbungsfristen und Vertragsbedingungen nicht in allen Bundesländern und bei jedem Anbieter gleich sind, klären Sie diese Fragen am Besten direkt bei den entsprechenden Stellen ab.

FJS im Ausland

Für den Europäischen Freiwilligendienst gelten andere gesetzliche Regelungen für die soziale Absicherung. Andere Angebote für Dienste im Ausland sind nicht per Gesetz geregelt. Interessierte sollten sich deshalb genau erkundigen! Informationen zu diesen Diensten gibt es z. B. unter www.entwicklungsdienst.de ,www.webforum-jugend.de oder www.oneworld-jobs.org

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Freiwilliges Soziales Jahr
Bei den Sozialministerien der Bundesländer
Beim Bundesarbeitskreis FSJ — www.pro-fsj.de

Freiwilliges Soziales Jahr in der Kultur
Bei der Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung www.bkj.de/reininsleben

Freiwilliges Soziales Jahr im Sport
Bei der Koordinierungsstelle Deutsche Sportjugend www.dsj.de

Freiwilliges Soziales Jahr in der Denkmalpflege
Bei den internationalen Jugendgemeinschaftsdiensten www.ijgd.de

Freiwilliges Ökologisches Jahr
Bei den Umweltministerien der Bundesländer
Beim Bundesarbeitskreis FÖJ  www.foej.de

FSJ oder FÖJ statt Zivildienst
Beim Bundesamt für den Zivildienst  www.zivildienst.de

Europäischer Freiwilligendienst
Bei Jugend für Europa
Deutsche Agentur für das EU-Aktionsprogramm JUGEND www.webforum-jugend.de