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 Der Zivildienst

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Der Zivildienst ist nicht nur ein wertvoller Dienst am Menschen, der jungen Männern vielfältige soziale Kompetenzen vermittelt. Zivildienst ist auch die Erfüllung einer staatsbürgerlichen Pflicht.

Geschichtliches

Als erstes Land hat Dänemark Im Jahr 1917 einen Wehrersatzdienst eingeführt, der für soziale Aufgaben herangezogen wurde. Relativ kurz darauf führten auch andere Länder, wie Schweden und Niederlande 1920, Norwegen 1921 und Finnland 1931 den Zivildienst ein. Trotz leichtem Zugang zu diesem Dienst wird er auch heute noch relativ wenig angenommen.

Zivildienstleistende und Zukünftige haben viele Fragen:

  • Wie und wann stelle ich einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung?
  • Wie und wo muß ich mich bewerben?
  • Welche Rechte habe ich als Zivildienstleistender?
  • Wieviel Geld steht mir zu?
  • Was kann ich eigentlich statt Zivildienst noch machen?
  • Wen kann ich fragen?

Pflichtdienst

Zivildienst ist als Erfüllung der Wehrpflicht staatlicher Pflichtdienst. Ein Wahlrecht zwischen Wehr- und Zivildienst gibt es nicht. Der Zivildienst ist denjenigen vorbehalten, die aus Gewissensgründen nicht in der Lage sind, ihren Wehrdienst zu leisten. Deshalb ist mit dem Grundgesetz garantiert, dass junge Männer den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern können.
"Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden."
Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz
"Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden."
Art.12 a Abs. 2 Grundgesetz

Kriegsdienst verweigern

Wer nach der eingehenden Prüfung seines Gewissens zu der Entscheidung gelangt ist, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, findet auf den folgenden Seiten Hinweise und Beschreibungen zum Antragsverfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.

Ein wichtiger Hinweis vorweg:
Erster Adressat eines Antrages auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist immer das zuständige Kreiswehrersatzamt und nicht das Bundesamt für den Zivildienst.

Dienst am Menschen

Zivildienst ist in der Regel Dienst am Menschen. Der Kontakt zwischen Zivildienstleistenden, Patientinnen und Patienten, Kranken, behinderten oder alten Menschen ist oft sehr eng, persönliche Anteilnahme dabei unverzichtbar. Dies ist für die jungen Männer nicht nur Belastung, sondern auch die Chance einer großen menschlichen Erfahrung.

Zusammenarbeit mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege

Zivildienst wird in der Regel in Einrichtungen der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, aber auch bei kommunalen Stellen oder z.B. Naturschutzverbänden geleistet. Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Trägern der Zivildienststellen, dem Bundesamt für den Zivildienst in Köln und den politisch Verantwortlichen im Bundesministerium ist daher unerlässlich. Dank ihres Engagements leisten Zivildienstpflichtige inzwischen sowohl in der Versorgung alter, kranker und behinderter Menschen als auch im Umweltschutz einen anerkannten Beitrag in der Gesellschaft.

Vorgehen

Wer sich entschieden hat Zivildienst oder einen Ersatzdienst zu leisten, muß die 'Anerkennung als Kriegsdienstverweiger' beantragen. Jeder Wehrpflichtige, der 17,5 Jahre alt ist, kann so einen Antrag stellen. Wer es ganz eilig hat, kann mit Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter sogar schon mit 16,5 Jahren den Antrag stellen.
Aber: Erst wenn im Musterungsverfahren die gesundheitliche Tauglichkeit festgestellt worden ist, wird das Verfahren bezüglich der Kriegsdienstverweigerung aufgenommen!!! Wer einen Antrag stellt wird gegebenenfalls auch schon mit 16,5 Jahren gemustert.
Die Beantragung auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erfolgt beim zuständigen Kreiswehrersatzamt.

Für die Entscheidung über den Antrag müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: (am besten gleich alles zusammensammeln und abschicken!)

  • Schriftliche Begründung
  • Ausführlicher Lebenslauf

Außerdem gehört natürlich ein Anschreiben zu dem Antrag (es gibt kein Antragsformular!) in dem Ihr erst einmal sagt was ihr wollt.

Anschreiben:

Das Anschreiben braucht nicht umfangreich sein, da die Beweggründe extra verfasst sind. Man kann natürlich auch alles hintereinander schreiben. Wichtig ist die Berufung auf das Grundgesetz und den entsprechenden Absatz. Beispiel:

Sehr geehrte Damen und Herren,
aus Gewissensgründen beantrage ich hiermit die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, hierbei berufe ich mich auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung Artikel 4 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.


Natürlich gehört der Name, die Adresse Ort und Datum, die Personenkennziffer, die beigefügten Anlagen und die Unterschrift noch auf den Brief!

Schriftliche Begründung:

Hier gilt es Deine Gewissensentscheidung darzulegen, die es Dir zwingend verbietet, einen Dienst mit der Waffe zu leisten. Das ganze sollte mindestens eine Schreibmaschinenseite umfassen, bei Abiturienten auch 1,5 bis 2 Seiten.
Oftmals wird hierbei auf eine Erziehung zur Gewaltfreiheit verwiesen, die auch in Zusammenhang mit religiösen oder ethisch-humanitären Gründen erworben sein kann. Gern werden auch bestimmte Erfahrungen als Auslöser zur Verweigerung der Waffenanwendung herangezogen, zum Beispiel: Berichte von Kriegserlebnissen der Großeltern, Tod von Verwandten oder Freunden oder eigene Gewalterlebnisse
Achtung: Die Begründung sollte im Ganzen, in etwa der Wahrheit entsprechen, und nicht arg an den Haaren herbeigezogen wirken. Ganz schlecht sieht es aus, wenn man sich selbst als Gewaltfreiheit in Person darstellt, aber im Führungszeugnis finden sich Einträge die das Gegenteil zeigen! In diesem Fall, und in ähnlichen, sollte man seinen "Sinneswechsel" glaubhaft machen und das damalige Fehlverhalten bereuen.

Ausführlicher Lebenslauf:

In den Lebenslauf gehört alles was auch sonst bei Bewerbungen und Ähnlichem angeführt werden muß. Also: Schule, Ausbildung, etc. Er sollte keine zeitlichen Lücken enthalten.
Ereignisse, die in einem Zusammenhang mit dem Antrag stehen sollten ebenfalls aufgenommen werden.

Bewerbung

Hat mein seinen KDV-Antrag abgeschickt hält man nach einiger Zeit seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in den Händen, zusammen mit den "Wichtigen Hinweisen für anerkannte Kriegsdienstverweigerer" mit einer Liste von "Einrichtungen zur Vermittlung von Beschäftigungsstellen". An diese kann man sich vertrauensvoll wenden, und erhält eine Liste mit anerkannten Zivildienststellen in seiner Umgebung.