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Achtung: jetzt aber schnell!!! Wer sich jetzt erst anfängt zu bewerben hat meist schlechte Karten, da schon die meisten Stellen zum Sommer hin vergeben sind. Wie überall gilt auch hier: Beziehungen erleichtern einem das Leben.
Besonders die beliebten Stellen in Kindergärten etc. sind meist schon ein Jahr vorher vergriffen. Andererseits geben die Stellen oftmals erst Zusagen, wenn die Anerkennung als KDV vorliegt. Ansonsten ist die Republik groß, man sollte sich also auch keine allzugroßen Sorgen machen "Zivildienst-arbeitslos" zu werden.
Die Bewerbung wird genauso angelegt wie für jeden Arbeits- oder Ausbildungsstelle auch, also:

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Zeugnis oder sonstige Referenzen
  • und der Anerkennung zum Kriegsdienstverweigerer

Im Allgemeinen legen die Stellen aber nicht einen so großen Wert auf die Aufwendigkeit der Unterlagen, wichtiger ist der Eindruck beim persönlichen Gespräch, oder gar einem Probetag. Hier heißt es sicher auftreten, und auf Standardfragen vorbereiten:

  • Warum wollen Sie Zivildienst leisten?
  • Warum wollen Sie gerade bei uns arbeiten?
  • Was erwarten Sie bei uns genau zu arbeiten?

Vergütung

Der Zivildienstleistende erhält während seiner Dienstzeit die gleichen Bezüge wie ein Wehrdienstleistender bei der Bundeswehr. In der Realität erhalten Zivildienstleistende aber meist mehr Geld, da Wehrdienstleistende bestimmte Sachleistungen bekommen, die ein Zivildienstleistender in der Regel nicht erhält. So stellt die Bundeswehr die Dienstkleidung, in der Regel eine Dienstunterkunft und auch die Verpflegung mit allen drei Mahlzeiten. Ein ZDL bekommt hierfür zusätzliches Geld, wenn ihm die Dienststelle diese Leistungen nicht bietet.

Der Tagessatz beträgt ab dem 1. Januar 2008 nach Änderung des Wehrsoldgesetzes jeweils 2 Euro mehr. Die folgenden Angaben wurden entsprechend aktualisiert. Der Grundsold teilt sich in drei Soldstufen ein: Soldstufe 1 (9,41 €/Kalendertag) gilt von Beginn des Zivildienstes an, Soldstufe 2 (10,18 €/Kalendertag) wird in der Regel ab dem 4. Dienstmonat gezahlt und die dritte Soldstufe (10,95 €/Kalendertag) in der Regel ab dem 7. Monat. Ferner erhält jeder Zivildienstleistende eine besondere Zuwendung („Weihnachtsgeld“) in Höhe von 172,56 € sowie ein Entlassungsgeld in Höhe von bis zu 690,24 €. Das Weihnachtsgeld wird auch an die ZDL ausgezahlt (dann im letzten Dienstmonat), die im Dezember nicht mehr im Dienst sind. Darüber hinaus hat der Zivildienstleistende Anspruch auf Sachbezüge (Kleidergeld: 1,18 €/Tag; Mobilitätszuschlag: wenn das Wohnen in einer dienstlichen Unterkunft angeordnet ist und die Entfernung zwischen Dienstwohnung und Wohnort mehr als 30 km beträgt: 0,51 €/km/Monat, max. 204 €/Monat); das Verpflegungsgeld (maximal 7,20 €/Tag = doppelter Verpflegungssatz) wird gewährt, wenn Dienststelle und ZDL bei Beginn der Zivildienstzeit einvernehmlich vereinbaren, auf Naturalien zu verzichten.

Zivildienstleistende sind wie Wehrdienstleistende beim Staat krankenversichert (freie Heilfürsorge). Die reguläre Krankenversicherung ruht während des Dienstzeitraums. Die Auszahlung des Soldes sowie der anderen monatlichen Bezüge findet in der Regel zum 15. eines Monats statt. Einkommenssteuern zahlt der Zivildienstleistende nicht. Der Zivildienstleistende kann neben seinem Dienst auf Antrag noch eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen, wenn diese den Zivildienstleistenden bei der Erfüllung seiner dienstlichen Pflichten nicht behindern.

Alternativen zum Zivildienst

Zum einen die Möglichkeit den Dienst total zu verweigern oder zu "umgehen", andererseits einen Ersatzdienst zu leisten.

Totalverweigerung
Der Weg der Totalverweigerung steht jedem offen, ist allerdings mit gehörigem Streß verbunden. Bevor der Schritt der Totalverweigerung gegangen wird, sollte man sich sehr ausführlich mit den Konsequenzen auseinandersetzen. Eine Gefängnisstrafe, Vorbestrafung und Nachteile bei der Jobsuche sind die unangenehme Seite.
Trotzdem bleibt die Totalverweigerung die konsequenteste Verweigerung. Die Fahnenflucht, beziehungsweise die Dienstflucht bei anerkannten KDV'lern, wird durchschnittlich mit 3-6 Monaten Gefängnis auf 2 Jahre Bewährung verfolgt. Was eine Vorstrafe und einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis bedeutet.

Entwicklungshilfe
Wer Entwicklungshelfer ist, bzw. sich darauf vorbereitet einer zu sein, wird nicht zum Zivildienst herangezogen. Um Entwicklungshelfer zu werden, muss man mindestens 20 Jahre alt sein, und nach dem "Entwicklungshelfer-Gesetz" anerkannt sein.

Anderer Dienst im Ausland
Der 'andere Dienst im Ausland' muss mindestens zwei Monate länger als der 'normale Zivildienst' dauern, und entspricht in etwa einem Zivildiensteinsatz, mit dem Unterschied, dass er im europäischen oder nordamerikanischen Ausland stattfindet.
Die ausländischen Einsätze werden von verschiedenen gemeinnützigen Trägern organisiert und umfassen eine intensive Vorbereitung in Deutschland.
Neben den notwendigen Sprachkenntnissen sollte man sich auch ausführlich Gedanken über die Finanzierung machen, denn für diese Arten des Ersatzdienstes gibt es kein Geld!!! Vielmehr kosten sie ca. 6.000 bis 12.000€, wobei im Allgemeinen zumindest Teile von den gemeinnützigen Trägern übernommen werden, und oft Sponsoren oder ähnliches gesucht werden.

Zivilschutz oder Katastrophenschutz
Der Ersatzdienst beim Technischen Hilfswerk, dauert zur Zeit 6 Jahre und ist unbezahlt, dafür lassen sich Studium und Beruf parallel ausüben, da in der Regel ein Übungsabend pro Woche abgeleistet wird, und somit noch viel Zeit bleibt. Insgesamt ist die Stundenzahl vergleichbar mit dem eines 'normalen' Zivildienstes.

Freiwilliges Soziales Jahr
Es ist ab August 2002 auch möglich sich ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) als Zivildienst anrechnen zu lassen. Das Jahr (mindestens 12 Monate) kann im In- oder Ausland geleistet werden. Das ganze wird von anerkannten Trägern durchgeführt.

Sonderfälle
Dies sind wirklich ganz besondere Fälle, bei denen nicht zum Zivildienst herangezogen wird!

  • Wer Polizeivollzugsbeamter ist, wird nicht zum Zivildienst herangezogen.
  • Wer bereits vor Anerkennung als Kriegsdienstverweiger im Krankenhaus, Altenpflege etc. arbeitet, und mindestens ein Jahr länger dort arbeitet (bis zum 24. Lebensjahr) als der Zivildienst dauert, und aus Gewissensgründen daran gehindert ist Zivildienst zu leisten, wird nicht herangezogen.
  • Wer sich in 'Unabkömmlichkeitsstellung' befindet, d.h. heißt das öffentliche Interesse muss überwiegen, braucht auch nicht zum Zivildienst. (Wenn man z.B. Bundeskanzler ist)

Adressen

Die wichtigste Adresse für alle Zivis im Internet ist die offizielle Zivildienst Seite des Bundesamtes für den Zivildienst http://www.zivildienst.de/. Hier findet Ihr auch den Leitfaden, der alle rechtlichen Sachen regelt.

Auf der Zivildienst-Seite: http://www.zivildienst-seite.de/ findet man reichlich Tipps und sogar eine kleine Datenbank mit Zivildienststellen in ganz Deutschland.
Auch sehr nützlich sind die Seiten www.zentralstelle-kdv.de/ und http://www.kampagne.de/ .

 

Quelle: www.zivildienst.de