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Kindergartenbeiträge

Eine von der INSM durchgeführte Studie zeigt, dass regional sehr unterschiedliche, aber auch teilweise sehr hohe Gebühren erhoben werden. Diese erreichen auch bei einkommensschwachen Familien mit einem Jahresbruttoeinkommen von 25.000 Euro eine Höhe von bis zu 1692 Euro für nur ein Kind. Diese hohen Kosten können dazu führen, dass Kinder aus diesen einkommensschwachen Schichten nicht in den Kindergarten geschickt werden. Dabei brauchen gerade diese Kinder frühkindliche Förderung, um im späteren Bildungsbetrieb den Anschluss halten zu können. Diese Kostenschwelle muss im Interesse der Kinder fallen.

Auch die Mittelschicht ist in vielen Regionen Deutschlands mit einem hohen Belastungsniveau durch Kitagebühren konfrontiert. Wer zwei Kinder in den Kindergarten schickt, muss beispielsweise in Bremen 3096 Euro im Jahr aufbringen. Das ist eine enorme Last für eine junge Familie mit einem Haushaltsbruttoeinkommen von beispielsweise 45 000 Euro im Jahr. Die aktuelle Gebühren-Studie zeigt, dass einige Großstädte den Kita-Besuch in bestimmten Altersgruppen bereits heute kostenfrei stellen.

Bei den Null- bis Dreijährigen ist ein Vorteil für die Kinder durch den Kita-Besuch im Vergleich zu einer familiären Betreuung unter Experten umstritten — in jedem Fall weniger ausgeprägt als in den darüberliegenden Jahren. Der Kitabesuch von unter Dreijährigen nutzt allerdings eindeutig den Eltern, die im Beruf bleiben und so eigenes Einkommen erzielen können. Die reine Kinderbetreuung ist eine normale Dienstleistung und deshalb sind dafür Gebühren zumutbar. Für Geringverdiener sind natürlich auch hier Zuschüsse bzw. Gebührenbefreiungen angemessen. Die Höhe der Beiträge sollte allerdings bundesweit transparent sein.

Einkommensabhänige Kindergartengebühren bei einem Kind(€ 45.000 und € 80.000)

 

 

 

Einkommensabhänige Kindergartengebühren bei zwei Kindern(€ 45.000 und € 80.000)

 

 

 

Ausführliche Infos unter: www.insm-kindergartenmonitor.de/