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Zweite Fremdsprache

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Hat der Schüler bereits in der 12. Klasse ein Wahlfach über eine zweite Fremdsprache belegt und führt dieses in der 13. Klasse fort, so führt die 13. Klasse zur allgemeinen Hochschulreife. Als zweite Fremdsprachen werden anerkannt:

  • Französisch
  • Spanisch
  • Italienisch
  • Russisch
  • Latein

Es werden allerdings in nicht allen BOSen alle aufgeführten Fremdsprachen angeboten; oft besteht nur die Möglichkeit, Französisch als zweite Fremdsprache zu wählen. Sollte der Schüler während seiner Schulzeit an der BOS keine zweite Fremdsprache erlernt haben, so kann er die allgemeine Hochschulreife erhalten, wenn er ausreichende Kenntnisse über eine zweite Fremdsprache aus dem Gymnasium (mindestens 4 Jahre, abgeschlossen mit der Note 4 oder andernfalls muss das Zeugnis zur Aufnahme in die Oberstufe berechtigen) oder der Realschule (Zwei IIIF) nachweisen kann.

Ansonsten besteht nach dem erfolgreichen Bestehen der BOS13 die Möglichkeit, Kenntnisse über eine zweite Fremdsprache durch eine Zusatzprüfung nachzuweisen. Hierbei ist es egal, wie lange der (ehemalige) Schüler schon nicht mehr auf der BOS ist. Der Nachweis über eine zweite Fremdsprache kann auch über eine Berufsfachschule erbracht werden. Zum Beispiel eine Sprachschule mit staatlicher Prüfung. (Fremdsprachenkorrespondent etc.)