Fachschule
Fachschulen werden freiwillig nach einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung und praktischen Berufserfahrungen, teilweise auch nach langjähriger praktischer Berufserfahrung oder aufgrund des Nachweises einer fachspezifischen Begabung besucht. Sie vermitteln eine weitergehende fachliche Ausbildung im Beruf (z. B. Meisterschulen, Technikerschulen) und ermöglicht zusätzlich den Erwerb der Fachhochschulreife. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule erhalten die Absolventinnen und Absolventen einen staatlichen Abschluss, beispielsweise als staatlich geprüfte Technikerin / staatlich geprüfter Techniker. Die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher erfolgt ebenfalls an Fachschulen. Der Schulbesuch dauert bei Vollzeitunterricht zwischen einem halben Jahr und drei Jahren, bei Teilzeitunterricht in der Regel 6 bis 8 Halbjahre.
Fachbereiche
Fachschulen gibt es für die Fachbereiche Agrarwirtschaft, Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Sozialwesen. In einzelnen Ländern wird die Fachrichtung Hauswirtschaft nicht im den Fachbereich Wirtschaft sondern als eigenständiger Fachbereich geführt.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Fachbereiche Agrarwirtschaft, Gestaltung, Technik und Wirtschaft wird aufgenommen, wer eine einschlägige Berufsausbildung und eine entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr nachweisen kann. Die Berufstätigkeit kann auch in Form eines gelenkten Praktikums während der Ausbildung bei entsprechender Verlängerung des Bildungsgangs abgeleistet werden. Alternativ wird aufgenommen werden, wer die Berufsschule abgeschlossen hat und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren aufweist.
Für die Fachrichtung Hauswirtschaft ist ein mittlerer Schulabschluss erforderlich und eine einschlägige dreijährige Berufsausbildung, die durch eine Berufsfachschule und zusätzliche berufliche Tätigkeit bzw. Praktika ersetzt werden kann. Im Fachbereich Sozialwesen (Fachschule für Sozialpädagogik und Fachschule für Heilerziehungspflege) wird ein mittlerer Schulabschluss verlangt, eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine nach Bestimmung der Bundesländer als gleichwertig anerkannte Qualifizierung.
Die Aufnahme in die Fachschule für Heilpädagogik dagegen setzt den Abschluss der Fachschule für Sozialpädagogik oder eine gleichwertige Qualifikation voraus und erfordert zusätzlich eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit.
Prüfung
In der staatlichen Prüfung soll die in der Ausbildung erworbene Gesamtqualifikation festgestellt werden. Sie besteht aus einer schriftlichen und ggf. einer mündlichen Prüfung.
Erwerb zusätzlicher Schulabschlüsse
Die Bundesländer können mit Versetzung in das zweite Jahr eines Vollzeitbildungsganges einen Mittleren Schulabschluss erteilen, wenn die Ausbildung nach entsprechenden Standards erfolgt ist. Der Erwerb der Fachhochschulreife ist an inhaltliche und zeitliche Standards gebunden. In drei Lernbereichen - sprachlicher, mathematisch- naturwissenschaftlich-technischer und gesellschaftswissenschaftlicher Bereich — müssen zusätzliche Leistungen erbracht werden.
Berufsbezeichnung
Die durch staatliche Fachschulprüfung erworbene Berufsbezeichnung ist in den Fachbereichen unterschiedlich. Gemeinsam ist die Bezeichnung „staatlich geprüfter …“/ „staatliche geprüfte …“, dann folgt die Fachbereichsbezeichnung wie Agrarbetriebswirt/ Agrarbetriebswirtin, Gestalter/ Gestalterin, Techniker/ Technikerin, Betriebswirt/ Betriebswirtin und schließlich die Fachrichtung. Für die Technik gibt es allein 89 Fachrichtungen. Im Fachbereich Sozialwesen lautet dagegen die Bezeichnung „staatlich anerkannter“/ „staatlich anerkannte“ Heilpädagoge/ Heilpädagogin“.



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