Privatschule
Eine Privatschule ist eine Schule in freier Trägerschaft, nicht in der Trägerschaft des Staates. Private Schulen sind somit keine öffentlichen Schulen.
Die Träger können kirchliche Organisationen, Gewerkschaften, Vereine, Privatpersonen und sonstige Gesellschaften sein. Gründe für die Bildung von Privatschulen sind besondere Kapitalinteressen, Weltanschauungen oder andere erzieherische Konzepte (Freie Alternativschulen).
In Deutschland gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Schuljahr 2006/07 rund 4.700 Privatschulen. Die rund 4.700 statistisch erfassten Privatschulen unterteilen sich in 2.867 allgemein bildende und 1.844 berufsbildende Schulen. Das entspricht 7,9 Prozent aller allgemein bildenden Schulen in Deutschland bzw. 21 Prozent aller berufsbildenden Schulen.
Arten von Privatschulen
Privatschulen gibt es sowohl im allgemein bildenden als auch im berufsbildenden Bereich.
Im allgemein bildenden Bereich können dies zum Beispiel Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Sonderschulen oder Internationale Schulen sein.
Im berufsbildenden Bereich gibt es unter anderem Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Fachgymnasien, Berufsoberschulen, Fachschulen oder Fachakademien in freier Trägerschaft.
Daneben gibt es freie Unterrichtseinrichtungen, die nicht den gesetzlich festgelegten Schulbegriff erfüllen. Dazu gehören beispielsweise Sprachschulen, Weiterbildungs-Institute oder Nachhilfeeinrichtungen. Privatschulen (nicht freie Unterrichtseinrichtungen) unterteilen sich in Ersatz- und Ergänzungsschulen. Einen ausführlichen Überblick zu diesem Thema finden Sie unter www.privatschulen24.de
Vorteile
Schüler haben unterschiedlichen Anlagen, Neigungen und Berufswünsche. Je differenzierter das Schulwesen auf diese Unterschiede eingehen kann, desto größer wird der Bildungserfolg sein. Es ist das Recht der Eltern und Jugendlichen, unter verschiedenen Schulprofilen dasjenige auszuwählen, das ihren individuellen Vorstellungen am besten entspricht.
Freie Schulen mit ihren differenzierten pädagogischen, weltanschaulichen und an den Bedürfnissen der Schüler orientierten Profilen können hier ein besonders vielfältiges Angebot machen. Privatschulen arbeiten eigenständig und effizient, sie können sich schnell an neue Entwicklungen anpassen.
Viele allgemein bildende Privatschulen haben bestimmte Schwerpunkte, etwa im musischen oder fremdsprachlichen Bereich. Spezielle pädagogische Konzepte finden sich vor allem an freien Schulen, genau so wie die Vermittlung klarer Werte und Orientierungen. Ersatzschulen, die sich an den staatlichen Lehrplänen orientieren müssen, sehen diese in der Regel nur als Mindestvoraussetzung an und gehen in ihrem Unterrichtsangebot häufig weit über die staatlichen Vorgaben hinaus. Außerschulische Projekte sind an vielen Privatschulen ebenso selbstverständlich wie soziales Engagement der Schüler und ein gutes Miteinander von Lehrern, Eltern und Schülern.
Schulen in freier Trägerschaft sind Wirtschaftsbetriebe, die auf die Zufriedenheit ihrer Kunden — Schüler und Eltern — angewiesen sind. Privatschulen stellen ihr Lehrpersonal selbst ein und können sich so diejenigen LehrerInnen aussuchen, die zu ihrem Schulkonzept am besten passen. Unterrichtsausfall ist an den meisten freien Schulen ein Fremdwort.
Im berufsbildenden Bereich bieten viele Privatschulen Ausbildungsgänge an, für die es an staatlichen Schulen oder in einer betrieblichen Ausbildung oft (noch) gar keine Entsprechung gibt. Diese Schulen reagieren damit schnell und innovativ auf aktuelle berufliche Anforderungen in der Wirtschaft.
Privatschulen bereichern das Schulwesen, entwickeln alternative und zusätzliche Angebote und gewährleisten eine lebendige Konkurrenz. Von diesem Wettbewerb profitiert auch das staatliche Schulwesen, das immer wieder erfolgreiche Beispiele aus dem privaten Schulwesen übernommen hat (z. B. die Ganztagsschule).
Finanzierung
Privatschulen haben grundsätzlich zwei Einnahmequellen: Einen staatlichen Finanzausgleich und das Schulgeld der Eltern bzw. Schüler. Der Finanzausgleich bemisst sich an der Höhe der Kosten, die ein Schüler an einer staatlichen Schule verursacht. Ihre restlichen Kosten müssen die Schulen über das Schulgeld decken.
Leider reicht der staatliche Finanzausgleich in den meisten Fällen nicht aus, um das Schulgeld auf dem geforderten sozial verträglichen Niveau zu halten. In der Regel ist es nur den konfessionellen Schulen möglich, kein oder nur ein geringes Schulgeld zu erheben. Die jeweiligen kirchlichen Träger bringen in diesen Fällen die fehlenden Mittel auf. Die anderen Schulen in freier Trägerschaft versuchen mit Stipendien, Geschwisterermäßigungen oder einem nach dem Einkommen der Eltern gestaffelten Schulgeld, soziale Härten zu vermeiden und möglichst allen Interessenten den Schulbesuch zu ermöglichen.



