Sekundarstufe II
Die Sekundarstufe II umfasst im allgemein bildenden Bereich traditionell die Jahrgänge 11 bis 13 (gymnasiale Oberstufe) und schließt mit der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) ab. Im Zuge der Schulreform durch den Beitritt der neuen Bundesländer 1990 konnte die allgemeine Hochschulreife in einigen Bundesländern auch schon nach zwölf Jahren erlangt werden (Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern bis 2001). Das Abitur nach zwölf Jahren wird zunehmend auch in den alten Bundesländern eingeführt, um die im internationalen Vergleich lange Schulzeit zu verkürzen. In den Elternvereinigungen ist diese Verkürzung stark umstritten. Ein Jahr vor der allgemeinen Hochschulreife kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erlangt werden.
Im berufsbildenden Bereich umfasst die Sekundarstufe II alle Bildungsgänge und alle beruflichen Schulformen mit Ausnahme der Technikerschulen und der
Abendschulen. Im berufsbildenden Bereich führen Berufskollegs,
Fachoberschulen und
Berufsoberschulen ebenfalls zur allgemeinen Hochschulreife.
Ersatzschulen/Ergänzungsschulen
Ergänzungsschulen bereichern das Schulwesen durch neue Bildungsgänge. So finden sich insbesondere im Bereich der beruflichen Bildung viele Ergänzungsschulen, für die es keine Entsprechungen bei staatlichen Schulen gibt, zum Beispiel die Einjährige Höhere
Berufsfachschule.
Ersatzschulen sind
Privatschulen, die anerkannte Abschlüsse (zum Beispiel Abitur, Realschulabschluss) vergeben wollen und/oder durch ihren Besuch die Schulpflicht erfüllt werden soll. Ihr Besuch soll den Besuch einer entsprechenden staatlichen Schule ersetzen. Ersatzschulen bedürfen einer eigenen staatlichen Anerkennung und sind staatlichen Kontrollen unterworfen.
Zweiter Bildungsweg
Der Zweite Bildungsweg umfasst
Abendschulen zur Erlangung unterschiedlicher Schulabschlüsse und
Kollegs, auf denen die allgemeine Hochschulreife und ebenso alle anderen Schulabschlüsse erworben werden können.
Quelle: Wikipedia, schulministerium.de, familienhandbuch.de
Das deutsche Schulsystem




