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Kopfnoten

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Kopfnoten beinhalten eine Verhaltensbewertung. Die Art der Kopfnoten und ob und in welchen Schuljahren sie verwendet werden, veränderte sich im Laufe der Zeit.

Zu den Kopfnoten zählten früher zum Beispiel:

    * Gesamtverhalten
    * Betragen
    * Fleiß
    * Ordnung
    * Mitarbeit

Zur Zeit gibt es in vielen Bundesländern wiederum sogenannte Kopfnoten in den Bereichen Arbeitsverhalten und Sozialverhalten.

Beispiele der Verhaltensbeurteilung sind:

Arbeitsverhalten

    * Leistungsbereitschaft
    * Zuverlässigkeit
    * Konzentration und Ausdauer
    * Interesse
    * Selbstständigkeit

Sozialverhalten

    * Verantwortungsbereitschaft
    * Kooperationsfähigkeit
    * Kommunikation
    * Konfliktverhalten

Kritik an Kopfnoten

In der Bundesrepublik verschwanden die Kopfnoten in den siebziger Jahren fast überall aus den Zeugnissen. Zur bildungspolitischen Aufbruchstimmung passten sie nicht mehr und galten als Instrument zur Disziplinierung, als Strafzensuren für aufsässige Schüler. In Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg dagegen hält man traditionell viel von dieser Regelung. Und allmählich wird sie auch in anderen Ländern wiederbelebt, etwa in Bayern. Im bevölkerungsstärksten Bundesland Nordrhein-Westfalen kam es vor anderthalb Jahren zur Änderung des Schulgesetzes.

Lehrkräfte in NRW sind seit dem Schuljahr 2007/08 verpflichtet, auf Zeugnissen — und zwar erstmalig zum Halbjahreswechsel — die neu eingeführten Kategorien "Leistungsbereitschaft", "Zuverlässigkeit/Sorgfalt", "Selbstständigkeit", "Verantwortungsbereitschaft", "Konfliktverhalten" sowie "Kooperationsfähigkeit" zu qualifizieren und dabei jeweils die Zensuren von "sehr gut" bis "befriedigend" oder eben auch die Note "unbefriedigend" zu verwenden.

Die Kritik kommt aus verschiedenen Richtungen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Nordrhein-Westfalen bezeichnete die Kopfnoten als „pädagogischen Unfug“. Die Anwendung von Kopfnoten sei ein überholtes Relikt der Nachkriegszeit. Die Pädagogen sind nicht genügend auf die Benotung vorbereitet, es entstehe ein unnötiger Mehraufwand. Die nordrhein-westfälische Landesschülervertretung beanstandet die Kopfnoten als Schleimnoten und hegen die Befürchtung, eine „kritische Äußerung“ im Unterricht werde eventuell „mit einer schlechten Verhaltensnote abgestraft“ werden. Auch die katholische und die evangelische Kirche lehnen die Vergabe von Kopfnoten ab, da sie „nicht mit dem christlichen Menschenbild vereinbar“ sei. Die Gegner befürchten weiterhin, daß die Kopfnoten zukünftigen Arbeitgebern in die Hände spielen und diese nur noch die Bewerbung aufgrund der Kopfnote druchforsten und auf diese Weise gleich "auffällige" Bewerber aussieben würden.