Studium 1
- Studienreform
- Studienfächer
- Studienort
- Hochschulsystem
- Hochschulen
- Uni oder FH?
- Uniranking
Studium 2
- Studienberatung
- ZVS
- Branchenwelten
- Studienplanung
- Studienfinanzierung
- Fachwechsel
- Studienplatztausch
Studium
Jedes Jahr verlassen mehrere Hunterttausend Absolventen das Gymnasium oder die Realschule um eine
Ausbildung anzutreten oder zu studieren. Unter Studium versteht man (lateinisch studere: „(nach etwas) streben, sich (um etwas) bemühen“) das wissenschaftliche Lernen und Forschen an Hochschulen, also Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, Kunsthochschulen, Fachhochschulen sowie an Akademien, soweit diese Hochschulen gleichgestellt sind. Ferner wird auch die Aus- oder Weiterbildung an Berufsakademien als Studium bezeichnet. Das Studium erfordert die Immatrikulation (Einschreibung), die an gewisse Voraussetzungen gebunden ist.
Ein Studium besteht unter anderem aus dem Besuch von Vorlesungen, Seminaren, Laborpraktika, Tutorien und aus dem Selbststudium. Das erworbene Wissen wird entweder in semesterbegleitenden Teilprüfungen oder in Abschlussprüfungen durch Klausuren oder mündliche Prüfungen abgefragt. Die Zuständigkeit der Hochschulen in Deutschland ist auf Bundeslandebene geregelt. Das Studium in Deutschland ist seit einigen Jahren in einigen Bundesländern nicht mehr kostenlos.
Zulassung zum Studium
Um an einer deutschen Hochschule studieren zu können, ist im Allgemeinen die Hochschulreife erforderlich: für ein Studium an einer Universität die allgemeine (zum Beispiel Abitur) oder fachgebundene Hochschulreife, für ein Studium an einer Fachhochschule die Fachhochschulreife. An bestimmten Hochschulen und bei bestimmten Studienfächern ist statt der Hochschulreife auch durch andere Nachweise (berufliche Tätigkeit, künstlerische Eignung) eine Zulassung zum Studium möglich.
An Akademien und Universitäten ist ein Studium unter Umständen auch ohne (Fach-)Abitur möglich, dazu muss zum Teil eine universitätsinterne Aufnahmeprüfung bestanden werden. Dies ermöglicht besonders jungen Menschen, die hochbegabt sind, aber durch gewisse Lebensumstände das Abitur nicht erhalten haben, das Studium an einer Hochschule zu absolvieren. Zum Studium an Fachschulen ist eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung sowie mehrere Jahre Berufspraxis nachzuweisen.
Bei einigen Studienfächern bestehen Zulassungsbeschränkungen, zum Beispiel ein Numerus clausus, der sich aus dem Abiturnotendurchschnitt ergibt. Bei Fächern, die bundesweit an vielen Hochschulen zulassungsbeschränkt sind, werden der Gerechtigkeit wegen, die Studienplätze über die ZVS in Dortmund vergeben. Der Trend geht aber dahin, dass die einzelnen Hochschulen ihre Studierenden selbst auswählen sollen. Daneben bestehen auch örtliche Zulassungsbeschränkungen für einzelne Fächer an Universitäten und Fachhochschulen. Bei dieser Vielfalt fällt die Studienwahl nicht leicht und häufig hilft nur noch eine Studienberatung. Neben der Fächerwahl steht auch noch die Entscheidung an, ob man private Hochschulen oder staatliche Hochschulen präferieren soll.








