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Auslands-BAföG

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Auslandsaufenthalte (Studium oder Praktikum) können auf gesonderten Antrag gefördert werden. Einfach die BAföG-Förderung, die man im Inland erhält, mit ins Ausland zu nehmen, geht allerdings nicht. Für die BAföG-Auslandsförderung sind besondere Ämter für Ausbildungsförderung zuständig.

Seit dem 1.1.2008 ist innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz das gesamte Studium einschließlich Studienabschluss förderungsfähig. Außerhalb der EU kann die Ausbildung zunächst bis zu 1 Jahr, insgesamt bis zu 5 Semestern gefördert werden. In der Regel zählt dann max. 1 Jahr Auslandsausbildung nicht bei der BAföG-Förderungshöchstdauer mit.

Zusätzlich zum Bedarf werden folgende Kosten bei einem Auslandsaufenthalt geleistet:

  • Auslandszuschläge (nur außerhalb der EU)
  • Auslandskrankenversicherung

in der Förderungsart 50% Zuschuss, 50% zinsloses Darlehen.

Darüber hinaus erhalten Sie zusätzlich Reisekosten

  • innerhalb der EU für eine Hin- und Rückfahrt jeweils pauschal 250 Euro,
  • außerhalb der EU für eine Hin- und Rückfahrt jeweils pauschal 500 Euro.

Für nachweisbar notwendige Studiengebühren können Sie zusätzlich für max. 1 Jahr bis zu 4600 Euro/Jahr als Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen zum Auslands-BAföG finden Sie in unserem Flyer "Mit BAföG ins Ausland". Darin sind auch die Zuständigkeiten der BAföG-Auslandsämter enthalten.

 

Quelle: Studentenwerk