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Studiengebühren

Die Studiengebühren betragen 1.538 € pro Jahr. Allerdings werden Studierende, die vor
dem Wintersemester 2007/08 angefangen haben, 1.049 € zurückerstattet, wenn man
Staatsbürger der EU und nicht älter als 30 Jahre alt ist sowie ein Bankkonto in den Niederlanden besitzt. Somit verbleiben dann effektiv 470 € pro Jahr. Alle anderen müssen nun die vollen Gebühren entrichten. Einschließlich Unterkunft muss man aber in den Niederlanden mit 800 - 1.000 € Lebenshaltungskosten pro Monat rechnen.
Das Studienstipendium ist ein leistungsbasiertes Stipendium. Zunächst wird es in Form
eines zinslastigen Kredites gewährt. In Abhängigkeit von den akademischen Leistungen
kann es in ein Stipendium umgewandelt werden, wobei dann bis dahin aufgelaufene Zinsen
erlassen werden.

Studierende aus EU- und EFTA-Ländern können sich um ein solches Stipendium innerhalb
des niederländischen Stipendien- und Kreditsystems bewerben. Um allerdings in den
Genuss dieser Förderung zu kommen, müssen sie mindestens fünf Jahre in den Niederlanden gelebt haben. Dies geht auf das auch bereits im AP erwähnte Bidar-Urteil des
Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahre 2005 zurück. Dies führte zur Direktive
2004/38/EU, die besagt, dass man die uneingeschränkten Aufenthaltsrechte („enduring
right“ oder „right of residence“) erhält, wenn man als EU-Bürger mindestens fünf Jahre
legal in einem EU-Land gelebt hat. Alternativ zu fünf Jahren Aufenthalt kann man auch die Förderung erhalten, wenn man einen Arbeitsvertrag über mindestens 32 Stunden pro Monat vorweisen kann bzw. wenn ein Elternteil oder der Ehepartner in den Niederlanden arbeitet.

Grundsätzlich muss man außerdem an einer Hochschule in den Niederlanden für ein Vollstudium eingeschrieben sein. Ebenso muss man bei der Beantragung unter 30 sein und erhält die Förderung dann bis maximal zum 34. Lebensjahr, sofern der Stipendienbezug ununterbrochen ist. Zusätzlich benötigt man ein holländisches Bankkonto auf den eigenen Namen. Alternativ zu einem Antrag auf ein Studienstipendium kann man sich auch um ein reines Studiengebührenstipendium bemühen, wobei allerdings nur eines von beiden möglich ist. Da die Gebührenkompensation deutlich geringer ausfällt als das volle Stipendienpaket, ist dies nur für jene empfehlenswert, die die oben genannten strengen Bedingungen nicht erfüllen. Man kann maximal gut 1.070 € für ein Jahr erhalten, das heißt es deckt in etwa 2/3 der Studiengebühren ab (wenn man nicht nach den oben genannten Bedingungen sowieso von 1.049 € Studiengebühren befreit wurde). Bedingung neben den auch für Holländer geltenden Bedingungen ist aber, dass man ohne Unterbrechung in den Niederlanden studiert. Die Erstattung wird auch nur jährlich gewährt und muss immer wieder neu beantragt werden.

Links: www.daad.de, www.studieren-in-holland.de

Quelle: CHE