5. Was muss ich beim BAföG beachten?
Ob ein Studierender nach einem Fachwechsel noch BAföG erhält, hängt von der Unterscheidung zwischen Fachrichtungswechsel und Schwerpunktverlagerung ab. Vereinfacht ausgedrückt zählen diejenigen Wechsel als Schwerpunktverlagerung, die das Studium nicht verlängern, weil keine Scheine nachgeholt werden müssen. Andere Wechsel von Haupt- oder Nebenfächern oder Abschlüssen sind dagegen Fachrichtungswechsel. Und nach einem solchen Fachrichtungswechsel erhält nur derjenige weiter BAföG, der bis zu Beginn des vierten Semesters aus einem wichtigen Grund wechselt, diesen Wechsel unverzüglich vollzieht und auch sofort beim BAföG-Amt meldet.
Später ist eine Weiterförderung nur noch bei einem unabweisbaren Grund für den Wechsel möglich, beispielsweise wenn ein Sportstudent eine Querschnittslähmung erleidet. Ob im Einzelfall ein Fachrichtungswechsel oder eine Schwerpunktverlagerung vorliegt, kann nur das örtliche BAföG-Amt klären, das die jeweiligen Prüfungsordnungen kennt. Doch auch Schwerpunktverlagerung oder Hochschulwechsel können tückisch sein. Sie verlängern das Studium oft über die Förderungshöchstdauer des BAföG, so dass Studierende in den letzten Semestern allenfalls noch ein Bankdarlehen erhalten können.


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