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Finazierung

Auslands-BAföG

Unter bestimmten Umständen können sowohl Studierende, die ein Inlands-BAföG erhalten als auch Studierende, die keinen Anspruch auf Inlands-BAföG haben, für ihren praxisbezogenen Auslandsaufenthalt eine Auslandsförderung erhalten. Erkundigen kann man sich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder beim Studentenwerk der Hochschule.

Bildungskredit

Für die Teilnahme an einem in- oder ausländischen Praktikum - auch außerhalb Europas - können Studierende in fortgeschrittenen Studienphasen einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit, den sogenannten Bildungskredit beantragen. Der Bildungskredit ersetzt nicht die BAföGFörderung und kann sogar neben dem BAföG in Anspruch genommen werden. Ein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit besteht allerdings nicht, da es sich, anders als beim BAföG, um ein Programm mit einem vorgegebenen Budget handelt. Ist die Jahressumme überschritten, entscheidet das Datum des Antrageingangs beim Bundesverwaltungsamt in Köln. Weitere Informationen unter

Stiftungen

Hochschulabsolventen, die internationale Führungsaufgaben anstreben, können sich bei der Robert-Bosch-Stiftung um ein Stipendium bewerben. Informationen unter

Bei der Studienstiftung des deutschen Volkes besteht für Juristen die Möglichkeit, nach der ersten juristischen Staatsprüfung ein Stipendium für einen Praxisaufenthalt im Ausland zu erhalten. Ebenso besteht für Medienwissenschaftler die Möglichkeit, nach Abschluss ihres Studiums einen Antrag auf ein Stipendium für einen Auslandsaufenthalt zu stellen, um beispielsweise ein Praktikum in einer Redaktion oder ein Volontariat abzuleisten. Näheres Auskünfte erteilt die Studienstiftung des deutschen Volkes www.studienstiftung.de

Eine umfangreiche Übersicht über Stiftungen, die unter Umständen auch noch finanzielle Unterstützung für Ihre Praktikumspläne bieten, finden Sie unter

 

Quelle: daad