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Bayern

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Bayern wollte ursprünglich zum Wintersemester 2005/06 Studiengebühren einführen. Inzwischen wurde der Termin auf das Sommersemester 2007 verschoben. Durch die Änderung des bayerischen Hochschulgesetzes zum 1. Januar 2007 muss ab dem Sommersemester 2007 an Universitäten und Kunsthochschulen ein Studienbeitrag im Rahmen zwischen 300 und 500 Euro und an Fachhochschulen zwischen 100 und 500 Euro eingezogen werden. Faktisch sieht es jedoch so aus, dass jede Universität den Höchstrahmen von 500 Euro ausschöpfen wird, lediglich die LMU fordert im Sommersemester 2007 und im Wintersemester 2007/2008 einen Beitrag in Höhe von 300 Euro, die Universität Bamberg fordert im jeweils ersten Hochschulsemster ebenfalls 300 Euro, danach steigt die Gebühr an beiden Universitäten auf 500 Euro. An den meisten Fachhochschulen wird mittel- bis langfristig eine Studiengebühr in Höhe von 400 bis 500 Euro eingezogen. An der Akademie der Bildenden Künste München und der HFF beträgt die Höhe der Studienbeiträge 300 Euro. Der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50 Euro und der Studentenwerksbeitrag in Höhe von derzeit 42 Euro muss zusätzlich entrichtet werden, so dass für ein großteil der Studenten ein Beitrag in Höhe von 592 Euro anfällt.

Ausnahmen gelten hier in folgenden Fällen:

Studenten, die ein Kind pflegen und erziehen, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert ist.
Studenten, deren nach Bürgerlichem Recht Unterhaltsverpflichtete für drei oder mehr Kinder Kindergeld oder vergleichbare Leistungen in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erhalten. Dem Kindergeldbezug gleichgestellt ist hierbei die Ableistung eines gemeinnützigen Dienstes durch ein Kind, gem. § 11 Abs. 2 Nr. 2 a — h Wehrpflichtgesetz, z. B. Grundwehrdienst, Zivildienst, ein freiwilliges Jahr entsprechend den Gesetzen zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) von mindestens neun Monaten, Dienst im Zivilschutz oder Katastrophenschutz.  ausländische Studenten, die im Rahmen von zwischenstaatlichen oder völkerrechtlichen Abkommen oder von Hochschulvereinbarungen, die Abgabenfreiheit garantieren, immatrikuliert sind.

Studenten, die vom DAAD Stipendien erhalten, für die Zeit des Leistungsbezuges.
Schwerbehinderte und chronisch Kranke, soweit sie schwerbehindert sind.
Studenten, für das auf die letzte Prüfungsleistung einer erfolgreichen Abschlussprüfung folgende Semester, wenn sie in diesem Semester keine weiteren Studien- oder Prüfungsleistungen erbringen. Studenten, die im SoSe 2007 oder im WiSe 2007/08 ihr Studium mit erfolgreicher Abschlussprüfung beendet und außer der Prüfung keine weiteren Leistungen der Universität mehr in Anspruch genommen haben.
Studenten der LMU, die an der LMU mind. 4 Semester Studienbeiträge bezahlt haben, ihr Studium in der Regelstudienzeit zuzüglich eines Semester abgeschlossen haben und hier zu den Besten 10 % des Prüfungstermins in ihrem Studiengang gehören, in Höhe aller hier bezahlten Studienbeträge.

Quelle: Wikipedia