Bremen
Die Bremer Bürgerschaft beschloss mit den Stimmen der Großen Koalition am 13. Oktober 2005 nach dem Landeskindermodell das sogenannte "Studienkonten-Gesetz". Dieses sieht mit Beginn des Wintersemesters 2006/2007 jeweils für Studenten, die ihren Erstwohnsitz nicht in Bremen angemeldet haben, sowie für alle Studenten, die ihre Regelstudienzeit von festgelegten 15 Semestern überschreiten, Gebühren in Höhe von 500€ vor. Ausnahmetatbestände wurden unter anderem für Studenten mit Kind und BAföG-Empfänger eingeräumt. Der Bremer Wissenschafts- und Bildungssenat unter Leitung von Senator Willi Lemke überließ "sämtliche Regelungen zum Verfahrensablauf sowie zur Umsetzung des Gesetzes" der satzungsrechtlichen Autonomie der Hochschulen. In der parlamentarischen Aussprache zu dem Gesetz äußerten neben den Oppositionsparteien sowohl der Justiz- als auch der Innensenator erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung.
Das Verwaltungsgericht Bremen entschied schließlich am 16. August 2006, dass die geltende Landeskinderregelung dem verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 I GG widerspricht. Es gab damit Eilanträgen von drei außerhalb Bremens wohnhaften Studenten statt, die gegen die sie betreffende Gebührenpflicht der Universität Bremen ab dem dritten Semester geklagt hatten. Das Gericht betonte allerdings, dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen Studiengebühren bestünden. Die Erhebung von Studiengebühren für Nicht-Landeskinder wurde darauf hin ausgesetzt. Mit seinem Urteil vom 17. September 2007 hat das Verwaltungsgericht Bremen erneut deutlich gemacht, dass das Bremer Landeskindermodell rechtswidrig ist. Studiengebühren dürfen somit bis zu endgültigen Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht nicht erhoben werden.
Die im Bremer Senat mitregierende SPD ging mit einem Bekenntnis zum gebührenfreien Erststudium für Landeskinder aus Bremen und Bremerhaven in ihrem Wahlprogramm in die Kampagne zur Landtagswahl.
Quelle: Wikipedia


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