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Niedersachsen

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In Niedersachsen sind Langzeitstudiengebühren schon eingeführt. Zahlen muss jeder Studenten, der die Regelstudienzeit um vier oder mehr Semester überschreitet. In Zukunft werden diese Gebühren sogar noch erhöht — auf 600 bis 800 Euro je nach Gesamtzahl von Hochschulsemestern.

Am 9. Dezember 2005 hat der Landtag im Rahmen des Haushaltbegleitgesetzes die Einführung von Studienbeiträgen ab dem ersten Semester beschlossen. Der Beitrag muss von Erstsemestern ab dem WS 2006/07 gezahlt werden, von allen anderen Studenten ab dem SoSe 2007 (Ausnahmen gibt es für Eltern minderjähriger Kinder). Der Studienbeitrag liegt vorerst bei 500 Euro. Hinzu kommt weiterhin der „Verwaltungskostenbeitrag“ in Höhe von 75 Euro pro Semester.

 

Quelle: Wikipedia