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Sachsen

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Die Studiengebühren an den staatlichen Hochschulen in Sachsen sind im Verwaltungs- kostengesetz und nachrangig in der Sächsischen Hochschulgebührenordnung geregelt. Dabei werden für 1. weiterbildende Studien, 2. das Fernstudium und 3. Zweitstudien nach Überschreiten der Regelstudienzeit des Erststudiums sogenannte Benutzungsgebühren erhoben. Eine weitere Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung in Sachsen stellt das Verwaltungskostengesetz dar, welches vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Regelungen in § 27 Abs. 5 normiert, dass für den Besuch von Schulen und Hochschulen keine Benutzungsgebühren erhoben werden.


Quelle: Wikipedia