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Studienwahl, Karriereplanung, Schulwahl, Studienplanung
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Der Bologna-Prozess

Im Jahr 1999 unterzeichneten Regierungsvertreter/innen aus 30 europäischen Staaten die so genannte "Bologna-Erklärung", deren Ziel die Schaffung eines europäischen Hochschulraumes bis zum Jahr 2010 ist. Auf mehreren Folgekonferenzen, zuletzt im Mai 2007 in London mit nunmehr 46 Teilnehmerländern, wurde beraten, wie die verschiedenen nationalen Bildungssysteme miteinnander kompatibel gestaltet werden können, um die Mobilität der Studierenden innnerhalb Europas zu verbessern. Auf dem Weg zur Errichtung des europäischen Hochschulraumes im Rahmen des Bologna-Prozesses werden seit einigen Jahren an immer mehr deutschen Hochschulen Studiengänge mit den international gebräuchlichen Abschlüssen Bachelor und Master eingerichtet. Zum Sommersemester 2007 wurden nahezu 5.700 derartige Studiengänge angeboten. Sie machen damit bereits ca. 48% des Studienangebots in Deutschland aus. Ziel der Länder ist es, bis 2010 die bisherigen Hochschulabschlüsse Diplom und Magister durch Bachelor und Master zu ergänzen.

Gestufte Studiengänge

Die Kultusministerkonferenz hat ländergemeinsame Strukturvorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge beschlossen. Zu den wesentlichen Bestimmungen zählen:Bachelor- und Masterstudiengänge können an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen wie auch an Fachhochschulen eingerichtet werden.

  • In einem System mit gestuften Studienabschlüssen wird der Bachelorabschluss künftig den Regelabschluss eines Hochschulstudiums darstellen. Das Studium muss wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen vermitteln. Er ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss und beinhaltet grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie Diplomabschlüsse an Fachhochschulen.
  • Der Masterabschluss stellt einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluss dar. Er verleiht dieselben Berechtigungen wie Diplom- oder Magisterabschlüsse an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen. An Fachhochschulen erworbene Masterabschlüsse eröffnen den Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes in der öffentlichen Verwaltung, wenn dies in der Akkreditierung festgestellt wurde. Masterstudiengänge werden nach den Profiltypen "stärker anwendungsorientiert" oder "stärker forschungsorientiert" differenziert. Zugangsvoraussetzung ist immer ein bereits erworbener berufsqualifizierender Hochschulabschluss (z.B. Diplom- oder Bachelorabschluss). Der Zugang zum Masterstudium soll zudem vom Nachweis besonderer Qualifikationen im Hinblick auf die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Studiengangs abhängig gemacht werden. Solche besonderen Zugangsvoraussetzungen können spezielle Sprachkenntnisse, ein Aufnahmetest, ein gutes Bachelorzeugnis und Ähnliches sein. Es ist also ratsam, sich rechtzeitig vorher über die Zugangsvoraussetzungen für ein Masterstudium zu informieren.
  • Die Regelstudienzeit im Bachelorstudium beträgt mindestens drei und höchstens vier Jahre, wobei mindestens 180 ECTS-Punkte nachzuweisen sind (Leistungspunktesystem). Das anschließende Masterstudium ist auf mindestens ein und höchstens zwei Jahre angelegt und erfordert (unter Einbeziehung des vorangegangenen Studiums) insgesamt 300 ECTS-Punkte.
  • Masterabschlüsse, die an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen oder an Fachhochschulen erworben wurden, berechtigen grundsätzlich zur Promotion.
  • Neben konsekutiven Masterstudiengängen, die inhaltlich auf einen Bachelorstudiengang aufbauen und diesen fachlich fortführen oder vertiefen, gibt es auch nicht-konsekutive Masterstudiengänge sowie weiterbildende Masterstudiengänge; Letztere setzten eine mindestens einjährige qualifizierte Berufspraxis voraus.
  • Ein "diploma-supplement" wird dem Abschlusszeugnis beigefügt und gibt genaue Auskunft über das dem Abschluss zugrunde liegende Studium und die erworbene Qualifikation.