Berufsakademien
Eine Berufsakademie (BA) nach dem Baden-Württemberger Modell ist eine Studieneinrichtung im tertiären Bildungsbereich, die eine starke Praxisorientierung aufweist, aber keine Hochschule ist. Neben einem theoretischen Fachstudium findet ein Teil der Ausbildung in einem Unternehmen statt (duales System). In manchen Bundesländern existieren Institutionen, die sich ebenfalls Berufsakademie nennen, aber nicht nach den im Folgenden beschriebenen Konzepten verfahren.
Bewerber schließen einen dreijährigen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen ab, wo auch eine Hälfte der Ausbildung stattfindet. Die andere Hälfte der Ausbildung findet an der Berufsakademie statt, wobei Theorie- und Praxisphasen im Rhythmus von etwa drei Monaten wechseln.
Absolventen schließen ihr BA-Studium mit der staatlichen Abschlussbezeichnung „Diplom (BA)“ oder bei akkreditierten Studiengängen mit der staatlichen Abschlussbezeichnung „Bachelor“ ab.
Berufsakademieabsolventen werden hinsichtlich berufsrechtlicher Regelungen (Laufbahnrecht, Besoldungsrecht, Ingenieurgesetze, Regelungen für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, etc.) zumeist wie Absolventen von Diplomstudiengängen an Fachhochschulen behandelt.
Geschichte
Die Entstehungsgeschichte der Berufsakademien in Baden-Württemberg hat ihren Ursprung in der bildungspolitischen Situation der sechziger und beginnenden siebziger Jahre. Die bildungspolitische Aufbruchstimmung dieser Jahre führte zu einem zügigen Ausbau der allgemeinbildenden Schulen sowie zur Errichtung neuer Schulen und mündete in der Folge in einen Anstieg der Abiturientenzahl, der Zahl der Studenten und folglich auch der Zahl der Hochschulabsolventen.
Aufgrund der Überlast an den Hochschulen wuchs die Sorge, dass junge Menschen nicht bedarfsgerecht ausgebildet werden und somit Gefahr liefen, nach Beendigung ihres Studiums auf der Straße zu stehen. Die Unternehmen befürchteten zudem das Entstehen einer Qualifikationslücke, die durch die neuen Hochschulen nicht genügend ausgefüllt werden konnte.
Im Jahr 1971 machte die Daimler-Benz AG gegenüber dem Kultusministerium Baden-Württemberg den Vorschlag, die Attraktivität der Ausbildung von Abiturienten im Dualen System dadurch zu fördern, dass die Ausbildung mit einer Art „Hochschulkurs-System“ verbunden werden sollte. Im Laufe desselben Jahres fanden hierzu auch Gespräche der Stuttgarter Unternehmen Robert Bosch GmbH, Daimler-Benz AG und Standard Elektrik Lorenz AG statt. Man war sich einig, dass eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der geplanten alternativen Ausbildungsgänge sein würde, den Abiturienten eine echte Alternative zum „klassischen“ Hochschulstudium zu bieten. Das bedeutete, dass die neuen Ausbildungsangebote gegenüber einem Hochschulabschluss vergleichbare Chancen eröffnen mussten — vergleichbar in Bezug auf das erreichbare Einkommen, vergleichbar aber auch im Hinblick auf die Aufstiegschancen. Diese Bedingungen konnten dauerhaft jedoch nur dann erfüllt werden, wenn die Qualität der Lerninhalte und Lernziele dieser neuen Ausbildungsgänge ein den Hochschulen vergleichbares Niveau hätten.
In enger Kooperation mit der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) in Stuttgart und der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Neckar entwickelten die drei „Gründer“-Unternehmen das neue Bildungsangebot für Abiturienten, das am 15. Juli 1972 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde: das „Stuttgarter Modell“ war geboren. Im darauf folgenden Jahr gab der damalige Kultusminister Professor Wilhelm Hahn die Grundzüge eines Offensivprogramms für die berufliche Bildung der Öffentlichkeit bekannt. Als einen der Schwerpunkte nannte er die Schaffung einer Berufsakademie. Grundgedanke hierbei war — inspiriert durch das „Stuttgarter Modell“ — die Übertragung des Dualen Systems in den tertiären Bereich.
Am 1. Oktober 1974 starteten die Berufsakademien in Stuttgart und Mannheim im Rahmen eines Modellversuchs mit insgesamt 164 Studenten und 51 Ausbildungsstätten in den beiden Ausbildungsbereichen Wirtschaft und Technik. 1975 nahm an der Berufsakademie Stuttgart der Ausbildungsbereich Sozialwesen seine Arbeit auf. Bis zum Jahr 1981 kamen die Berufsakademien in Villingen-Schwenningen, Heidenheim an der Brenz, Ravensburg, Karlsruhe, Mosbach und Lörrach hinzu.
Das „Gesetz über die Berufsakademie im Land Baden-Württemberg“ wurde im April 1982 durch den Landtag verabschiedet und trat am 26. Mai 1982 in Kraft. Die bisherige Modellversuchsphase für das neue Ausbildungs- und Studienmodell war damit beendet. Die Berufsakademien waren nun als Regeleinrichtungen im tertiären Bildungsbereich des Landes verankert.
Bereits im August 1982 beschloss der Ministerrat, die Berufsakademie Baden-Württemberg weiter auszubauen. Die Gesamtstudentenzahl sollte sich bis 1985 auf rund 5.000 erhöhen. Da auch dieser Kapazitätsausbau der Nachfrage nach Studienplätzen an der Berufsakademie nur kurze Zeit gerecht wurde, erfolgte bis 1990 eine weitere Aufstockung auf 12.140 Plätze und im Ausbauprogramm bis zum Jahr 2004 eine Kapazitätserhöhung auf 18.000 Studienplätze. Heute studieren an allen Standorten über 20.000 Studierende und es gibt bereits über 70.000 Absolventen der Berufsakademie in den verschiedenen Studiengängen.
Getreu dem Leitbild der Berufsakademie Baden-Württemberg wurden parallel zum Ausbau der Berufsakademie die hochschulpolitischen Bemühungen intensiviert, eine überregionale Anerkennung der BA-Abschlüsse zu erreichen. Mit der auf der Konferenz der Kultusminister im September 1995 in Halle ausgesprochenen Empfehlung an die Bundesländer, Berufsakademie-Absolventen wie Fachhochschulabsolventen zu behandeln, waren die jahrelangen Bemühungen um eine überregionale Anerkennung einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Die Kultusministerkonferenz stellte fest, dass die Abschlüsse der Berufsakademien nach dem Modell der baden-württembergischen Berufsakademien Abschlüsse im tertiären Bereich sind, die unter die Hochschuldiplomrichtlinie der Europäischen Union fallen. Damit waren auch die Bedingungen für eine europaweite Anerkennung gegeben.
Heute besitzt die Berufsakademie Baden-Württemberg insgesamt acht Standorte sowie drei Außenstellen: Mannheim, Stuttgart (mit der Außenstelle Horb), Heidenheim, Karlsruhe, Lörrach, Mosbach (mit der Außenstelle Bad Mergentheim), Ravensburg (mit der Außenstelle Friedrichshafen) und Villingen-Schwenningen. Nach der deutschen Einheit adaptierten Berlin, Thüringen und Sachsen das Modell.
Die Berufsakademie Berlin (1993 als Studieneinrichtung des Landes Berlin gegründet) wurde 2003 durch ein Gesetz des Abgeordnetenhauses als Fachbereich in die Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (FHW) integriert. Dabei sollten die besonderen Merkmale und Vorteile des dualen Studiums erhalten bleiben, zugleich aber Probleme, die mit der fehlenden Durchlässigkeit zum Hochschulsystem verbunden waren, insbesondere bei der Zulassung zu weiterführenden und Masterstudiengängen, beseitigt werden.
Voraussetzungen zum Studium
Für diese Ausbildungsart ist mindestens das Zeugnis der Fachhochschulreife erforderlich, zumeist wird ein Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife, an manchen Berufsakademien auch der allgemeinen Hochschulreife verlangt. Außerdem ist als Voraussetzung ein Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen über die Ausbildung in Zusammenarbeit mit der Berufsakademie erforderlich.
Die Ausbildungsbetriebe müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, dazu gehören vor allem personelle und sachliche Eignung, die in den Studien- und Ausbildungsplänen der jeweiligen Fachrichtungen vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte zu vermitteln.
Es ist auf verschiedene Weisen möglich, Ausbildungsbetriebe zu finden:
- Liste der Ausbildungsfirmen der Berufsakademien (teilweise im Internet veröffentlicht)
- Stellenausschreibungen (zum Beispiel Zeitungen oder Homepages der Unternehmen)
- direkte Kontaktaufnahme mit gewünschten Firmen
Bachelor-Akkreditierung
Aufgrund des Berufsakademiegesetzes in Niedersachsen können niedersächsische Berufsakademien nach erfolgreicher Akkreditierung eigenständig die staatliche Abschlussbezeichnung „Bachelor“ vergeben. So haben die Berufsakademien Ost-Friesland e. V. und die Berufsakademie Göttingen das Akkreditierungsverfahren der ZEvA erfolgreich durchlaufen und bieten den akkreditierten Studiengang Bachelor of Arts in Business Administration an.
Die Bachelorausbildungsgänge der baden-württembergischen Berufsakademien haben das Akkreditierungsverfahren der ZEvA erfolgreich abgeschlossen. Seit Oktober 2006 haben die thüringer Berufsakademien (Eisenach und Gera) nach erfolgter Akkreditierung Bachelor-Studiengänge eingeführt. Auch die staatlich anerkannten Berufsakademien in Hessen verleihen Bachelor-Abschlüsse. Der duale Bachelorausbildungsgang der Berufsakademie Hamburg wurde im September 2007 durch die FIBAA akkreditiert.
Die Akkreditierung der Bachelorausbildungsgänge ist im Rahmen der Anforderungen der Kultusministerkonferenz für die rechtliche Einordnung relevant. Eine Akkreditierung macht die Berufsakademieabschlüsse jedoch ausdrücklich nicht vergleichbar mit Hochschulabschlüssen, da Berufsakademien weder in Ausstattung noch akademischen Personal diesen annäherend entsprechen.
Anerkennung im Ausland
BA-Studierende in Baden-Württemberg können mit ihrem Abschluss Diplom (BA) einen Bachelor's Degree with Honours der Open University in Milton Keynes, Großbritannien erhalten, wodurch sich die Berufsakademien eine einfachere Einordnung der Abschlüsse im Ausland versprechen. Im Unterschied zu einem Standard Bachelor’s Degree wird bei einem Honours-Degree zwischen vier Klassen unterschieden, die von der erzielten Abschlussnote abhängen, und in Großbritannien nicht in jedem Fall zum Masterstudium berechtigen. Die jeweils erlangte Klasse dieses auch „Classified Honours Degree“ genannten Abschlusses wird auf der Bachelor-Urkunde vermerkt. Der vergebene Bachelor-Abschluss der Open University ist zwar ein akademischer Grad, wird aber als ausländischer Abschluss und aufgrund der Verleihungsmodalität in Deutschland nicht immer für ein Masterstudium anerkannt.
Zur Erlangung des englischen Bachelors muss sich ein Studierender der Berufsakadamie zu Beginn des letzten Studienjahres bei der Open University einschreiben und eine Einschreibegebühr entrichten, aber keine zusätzlichen Veranstaltungen oder Prüfungen besuchen.
Masterstudium
Berufsakademien verleihen selbst keine Master-Abschlüsse. Einige Berufsakademien bieten jedoch in Zusammenarbeit mit angelsächsischen Universitäten Masterstudiengänge an, bei denen die ausländische Universität den Master-Abschluss verleiht.
Promotion
Seit einigen Jahren ist für besonders qualifizierte Bewerber, deren Erststudium an einer Berufsakademie in der Regel mit einer Gesamtnote von „sehr gut“ oder „mit Auszeichnung“ abgeschlossen sein muss, ein direkter Weg zur Promotion in Baden-Württemberg eröffnet worden. Dieser führt über ein Eignungsfeststellungsverfahren — ohne vorherigen Erwerb eines Universitätsdiploms bzw. eines Masters —, wobei für das Eignungsfeststellungsverfahren mit einem Studienzeitaufwand von mindestens zwei bis drei Jahren zu rechnen ist (also der entsprechende Hochschulabschluss in dieser Zeit nachgeholt wird) und steht grundsätzlich nur sehr guten Absolventen offen. Der genaue Modus wird durch die Promotionsordnung der betreffenden Fakultät geregelt. Solche Verfahren haben daher Ausnahmecharakter.
Reguläre Promotionsverfahren führen für Bachelorabsolventen über ein Masterstudium. Neben Promotionsstipendien bestehen Promotionsmöglichkeiten typischerweise im Rahmen von Anstellungsverhältnissen als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder als „externer Doktorand“, der einen Universitätsprofessor findet, dessen Forschungsinteressen sich mit den eigenen decken.






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