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Weitere wesentliche Anstöße zur Neustrukturierung des Hochschulbereiches der Bundesrepublik Deutschland entwickelten sich unter den Kultusministern weiterer Bundesländer (z.B. Berlin, Bildungssenator Heinz Evers, Hamburg, Fachhochschulgesetz- entwurf, Nordrhein-Westfalen).

Als gewisser Endpunkt und gleichzeitiger Ausgangspunkt können die Einigung der elf Ministerpräsidenten der Länder der Bundesrepublik Deutschland vom 5. Juli 1968 und das am 31. Oktober 1968 von denselben verabschiedete "Abkommen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Fachhochschulwesens" angesehen werden, das die Fachhochschulen als eigenständige Einrichtungen des Bildungswesens im Hochschulbereich definierte und mit dem die Umwandlung der (meisten) Höheren Fachschulen in Fachhochschulen beschlossen und eingeleitet wurde. Eine Konsequenz dieser Entscheidung war die Änderung der Zugangsvoraussetzungen, eine weitere Konsequenz war die Ausarbeitung von Fachhochschulgesetzentwürfen in den Ländern.

Ausbauphase (1969-1999)

Die Verabschiedung der Fachhochschulgesetze und die Errichtung der Fachhochschulen durch die einzelnen Bundesländer erfolgten zwischen 1969 und 1972.

Parallel dazu liefen Bestrebungen zu einer stärkeren Einheitlichkeit und Integration des Hochschulbereichs der Bundesrepublik. Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern wurden durch Grundgesetzänderung vom 12. Mai 1969 definiert:

  • Mitwirkungsrechte u.a. beim Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken (Artikel 91a GG).
  • Weiter wurde verabschiedet, dass Bund und Länder durch Vereinbarungen bei der Bildungsplanung und der Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung zusammenwirken können (Artikel 91b GG).
  • Ferner erhielt der Bund eine Rahmenkompetenz für die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Regelung der Ausbildungsbeihilfen.