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Bachelor-Abschluss in Deutschland

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Abschlussbezeichnungen

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat in den Strukturvorgaben aus dem Jahr 2003 festgelegt, dass in Deutschland folgende Abschlussbezeichnungen zu verwenden sind:  

* Bachelor of Arts (B.A.)   
* Bachelor of Science (B.Sc.)   
* Bachelor of Engineering (B.Eng.)   
* Bachelor of Laws (LL.B.)   
* Bachelor of Education (B.Ed.)

An Kunst- und Musikhochschulen kommen folgende Abschlussbezeichnungen hinzu:   

* Bachelor of Fine Arts (B.F.A.)  
* Bachelor of Music (B.Mus.)

Die Hochschule kann die Abschlussbezeichnungen auch in zulässigen Formen deutscher Sprache verleihen. (z. B. Bakkalaureus der Wissenschaften). Gemischtsprachige Bezeichnungen sind jedoch ausgeschlossen. Der Absolvent muss die Abschlussbezeichnung so führen, wie sie verliehen wurde, und darf nicht eigenmächtig eine andere Sprache wählen. Laut Vorgabe der KMK werden keine Leerzeichen in der Abkürzung bei der Verleihung verwendet.

Die Bezeichnung wird meist im angloamerikanischen Stil nach dem Namen geschrieben, beispielsweise Erika Mustermann, B.A. Der Bachelorgrad darf nicht um einen fachlichen Zusatz ergänzt werden und außerdem nicht um einen Zusatz ergänzt werden, der auf die Art der Bildungseinrichtung hinweist, die den Bachelor-Grad verliehen hat (z. B. (FH) oder (Univ.)), da es keine für die Hochschulart spezifisch unterschiedlichen Vorgaben (z. B. Dauer des Studiums) gibt und alle Hochschulen denselben Akkreditierungsanforderungen unterliegen.

Detaillierte Information zum jeweiligen Studiengang gehen aus der Bachelorurkunde, dem Bachelorzeugnis und dem Diploma Supplement hervor.In ihren Strukturvorgaben von 1999 hatte die KMK noch eine Unterscheidung zwischen stärker forschungs- und stärker anwendungsorientierten Gradbezeichnungen festgelegt, die jetzt nicht mehr zulässig ist. Fachliche Zusätze sind in Folge dessen ebenfalls nicht mehr erlaubt (z. B. Bachelor of Computer Science oder Bachelor of Arts in Economics). Die Umstellung der Gradbezeichnungen in bereits bestehenden Studiengängen erfolgt im Rahmen der Akkreditierung und Reakkreditieru

Durchlässigkeit des Hochschulbereichs

In der Bundesrepublik Deutschland kann der Bachelor-Abschluss auch an Berufsakademien erworben werden. Die Absolventen erhalten eine staatliche Abschlussbezeichnung anstelle eines akademischen Grades. Bei einem Weiterstudium entscheidet die jeweilige Hochschule anhand zusätzlicher Prüfungskriterien, ob der Berufsakademie-Absolvent zu einem Masterstudiengang zugelassen werden kann. Mit einem Bachelor-Abschluss an einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule) kann dagegen auf jeden Fall ein Master-Studium angeschlossen werden.