Beamtenstudiengänge
Gleich nach der Schule können sich Abiturienten für einen Einstieg in den gehobenen nichttechnischen Dienst durch ein Studium an den Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung des Bundes oder der Länder entscheiden. Die FH Bund bietet folgende Fachbereiche an: Allgemeine Innere Verwaltung, Arbeitsverwaltung, Auswärtige Angelegenheiten, Bundespolizei, Bundeswehrverwaltung, Finanzen, Kriminalpolizei, Landwirtschaftliche Sozialversicherung, Nachrichtendienste, Sozialversicherung und Wetterdienst.
Die Verwaltungsfachhochschulen bilden in der Regel in den Bereichen Allgemeine Verwaltung, Polizei, Steuern und Finanzen und Sozialversicherung aus. Für einzelne Fachbereiche wie den gehobenen Bibliotheks- und Dokumentationsdienst, Forstdienst und allgemeinen Verwaltungsdienst wurde die verwaltungsinterne Ausbildung aufgegeben und das Studium an allgemeinen Fachhochschulen zugelassen. Um an der FH Bund ein Studium aufnehmen zu können, müssen sich die Interessenten bei der jeweiligen Einstellungsbehörde bewerben - also beispielsweise der Bundespolizei, dem Auswärtigen Amt oder den Agenturen für Arbeit.
In den gehobenen technischen Dienst kann nur einsteigen, wer mindestens ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule in einer ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung vorweisen kann. Ein akkreditierter Bachelor-Abschluss einer Fachhochschule oder Universität ist dafür geeignet.
Die größten Unterschiede des Studiums an einer Verwaltungsfachhochschule zu einem Studium an anderen Hochschulen bestehen darin, dass die Studierenden an den meisten Verwaltungsfachhochschulen in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf stehen, das heißt, sie haben einen Anstellungsvertrag im öffentlichen Dienst und erhalten Anwärterbezüge. Die Anwesenheit bei den Veranstaltungen ist in der Regel Pflicht. Die Vollzeitausbildung, die auch Vorbereitungsdienst genannt wird, wird in Intervallen sowohl an der Fachhochschule als auch in den Behörden absolviert. Statt Semesterferien können die Studierenden den im Arbeitsvertrag festgelegten Urlaub nehmen, jedoch nicht während der Vorlesungsabschnitte. Nach erfolgreichem Studien-Abschluss haben die Studierenden sowohl ihre Laufbahnprüfung als auch die Hochschulprüfung bestanden. Von der Fachhochschule bekommen sie einen akademischen Grad wie zum Beispiel den Diplom-Verwaltungswirt. Gleichzeitig endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Fächer
- Allgemeiner innerer Verwaltungsdienst
- Archivwesen
- Auswärtiger Dienst
- Bundesbank
- Bundespolizei
- Bundeswehrverwaltung
- Finanzverwaltung
- Forstwirtschaft
- Konsulatssekretär/-in
- Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement
- Polizei der Länder
- Polizeivollzugsdienst
- Rechtspflege
- Sozialversicherung, Rentenversicherung
- Verwaltungsbetriebswirtschaft
- Wehrverwaltung des Bundes
- Wetterdienst
Quelle: www.studienwahl.de, www.abi.de





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