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Lehrämter

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Die Lehrerbildung umfasst für alle Lehrämter mehrere Ausbildungsphasen: das Studium, den Vorbereitungsdienst sowie die berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung für Lehrer im Schuldienst. Derzeit werden in den meisten Bundesländern neue Lehrerausbildungskonzepte mit gestuften (konsekutiven) Bachelor-/Masterstudiengängen eingeführt oder im Rahmen von Modellversuchen erprobt. Dabei zeigt die Struktur der Lehrerausbildung sehr unterschiedliche Varianten und ist in einigen Fällen auch von der jeweiligen Schulform/Schulart abhängig. In einigen Ländern beginnt die Vermittlung der pädagogischen und didaktischen Inhalte bereits im Bachelorstudium, in anderen erst im Masterstudium.

Die Kultusministerkonferenz hat Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor-/Masterabschlüssen in Lehramtsstudiengängen festgelegt. Soweit ein Masterabschluss den dortigen Vorgaben entspricht, kann dieser der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt gleichgestellt werden. Angaben zum Stand der Reformen finden Sie in den Beschreibungen des Lehramtsstudiums in den nachfolgenden Abschnitten.  Detailinformationen zu den Voraussetzungen, den Studieninhalten und dem Ablauf eines Lehramtsstudiums finden Sie in den Merkblättern der Studienberatungsstellen der einzelnen Hochschulen und Länder bzw. können Sie der jeweils gültigen Fassung der Lehrerbildungsgesetze der Länder oder den Lehramtsprüfungsordnungen entnehmen.

Zugangsvoraussetzungen

Allgemeine Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung, bei bestimmten Fächerverbindungen und Studiengängen auch fachgebundene Hochschulreife. Bei den Fächern Kunst, Musik und Sport außerdem Eignungsprüfung. Für das Lehramt an beruflichen Schulen ist eine auf die berufliche Fachrichtung bezogene einschlägige fachspezifische Tätigkeit von mindestens einjähriger Dauer bis zur Ersten Staatsprüfung bzw. dem lehramtsbezogenen Masterabschluss nachzuweisen. Der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung gilt als Nachweis der fachspezifischen Tätigkeit.

Quereinstieg in das Lehramtsstudium

Je nach Einstellungsbedarf kann Absolventen und Absolventinnen bestimmter, meist technisch-naturwissenschaftlicher, Studiengänge der Zugang zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt - vor allem an beruflichen Schulen - gewährt werden. Auskünfte erteilen die Kultusministerien der Länder.

Ausbildungs-/Förderungsdauer

Die Dauer des Studiums, vorgesehener (Schul-)Praktika sowie des Vorbereitungsdienstes (Referendariat) im Anschluss an die Erste Staatsprüfung/den Masterabschluss variiert je nach angestrebtem Lehramtsabschluss. Informationen zur Förderungshöchstdauer nach dem BAföG im gewählten Studiengang erteilt das für die betreffende Hochschule zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Die Ämter für Ausbildungsförderung sind in der Regel den Studentenwerken angegliedert.

Quelle: abi.de, studienwahl.de