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Rechts- und Wirtschaftswissenschaften

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Das Fachgebiet Wirtschaftswissenschaften besteht im engeren Sinn aus den beiden klassischen Disziplinen "Volkswirtschaftslehre (VWL)" und "Betriebswirtschaftslehre (BWL)". Darüber hinaus gibt es Studiengänge wie "Wirtschaftswissenschaften/Ökonomie" und "Wirtschaftspädagogik".

Die BWL untersucht Bedingungen, Aufbau, Abläufe, Funktionen und Gestaltungs- möglichkeiten von Betrieben und Unternehmen. Die VWL hingegen befasst sich mit Wechselwirkungen von gesamtwirtschaftlichen Zusammenhängen und Prozessen in Gesellschaften und übernationalen Wirtschaftsräumen. Wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge lassen sich als interdisziplinär ausgerichtete Studiengänge mit anderen Fachgebieten kombinieren, beispielsweise mit den Ingenieurwissenschaften, der Mathematik, der Informatik, den Gesellschafts- und Sozialwissenschaften und den Sprach- und Kulturwissenschaften. Die Veränderungen der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, z.B. Globalisierung und Internationalisierung der Märkte, wachsender Kapitalexport, Verlagerung und Ausgliederung von Betriebsteilen u.Ä., haben dazu geführt, dass vermehrt europäische und international ausgerichtete Studiengänge und integrierte Austauschprogramme angeboten werden.

Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaft und Wirtschaftswissenschaften/Ökonomie können sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen, Wirtschaftspädagogik nur an Universitäten studiert werden. Studierende der Wirtschaftswissenschaften sollten über eine gute Allgemeinbildung, gute Kenntnisse in Mathematik und Fremdsprachen sowie Interesse an wirtschaftlichen, sozialen, politischen und historischen Fragen verfügen. Außerdem sollten sie generell die Fähigkeit zu analytischem Denken und methodischem Vorgehen, Sozialkompetenz und Teamfähigkeit sowie die Fähigkeit zu selbstständiger und theoretischer Arbeit besitzen.

Die Rechtswissenschaft beschäftigt sich mit der Ordnung, die das gesellschaftliche Zusammenleben regelt, also mit Gesetzen und Verordnungen sowie der jeweils gültigen Rechtsprechung. Das Studium der Rechtswissenschaft wird an Universitäten mit der ersten Staatsprüfung (bestehend aus universitärer Schwerpunktbereichs- und staatlicher Pflichtfachprüfung) abgeschlossen. Diese ist Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst als Rechtsreferendar/in. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit der zweiten Staatsprüfung, die für die klassischen Laufbahnen "Richter/in", "Staatsanwalt bzw. -anwältin", "Rechtsanwalt bzw. -anwältin" u.a. qualifiziert. Die vereinzelt an Universitäten auch angebotenen Abschlüsse Bachelor und Master bereiten ebenso wie die Fachhochschulausbildung im Studiengang Wirtschaftsrecht auf eine Tätigkeit außerhalb der klassischen Berufsfelder von Juristen in Wirtschaft und Verbänden vor. Studierende der Rechtswissenschaft sollten die Fähigkeit zu logischem Denken, zum Umgang mit abstrakt gefassten Texten (Gesetzestexte, Kommentare, Gerichtsurteile) und zu gutem schriftlichen und mündlichen Ausdruck besitzen. Darüber hinaus erfordert das Studium eine gute Allgemeinbildung. Nützlich sind historische und wirtschaftliche Kenntnisse sowie betriebswirtschaftliches Grundwissen.

Der schwerpunktmäßig an Fachhochschulen angebotene Studiengang Wirtschaftsrecht verknüpft juristische und ökonomische Fragestellungen, wobei der Fokus auf den wirtschaftsrelevanten Rechtsgebieten liegt.

Fächer:

  • Ökonomie/Wirtschaftswissenschaften
  • Rechtswissenschaft
  • Transportwesen
  • Logistik
  • Wirtschaftsinformatik
  • Wirtschaftsrecht

 

Quelle: abi.de, studienwahl.de