Studienplatzklage
Schon seit vielen Jahren gibt es Fälle von Studenten, die den für ihr Wuschstudienfach nötigen NC (Numerus Clausus) nicht erreichen. Gerade der Medizinbereich war prädestiniert für die Situation, dass die Eltern eine Praxis haben, die die Kinder einmal übernehmen sollen. Problem: die Noten des Kindes waren zu schlecht, also suchte man den Weg der Studienplatzklage. Mittlerweile gibt es mehrere spezialisierte Kanzleien in Deutschland. Die großen Unis haben seitdem zu Semesterbeginn nicht selten mehrere hundert Studienplatzklagen abzuwehren - je Fach. Der Großteil der Studienplatzklagen konzentriert sich auf Human-, Zahn- und Tiermedizin, in deutlich geringerem Ausmaß auf Psychologie und andere Fächer.
Das Verfahren bei den Studienplatzklagen ist immer das Gleiche. Es basiert auf dem Grundrecht auf freie Berufswahl. Zwar ist es möglich, Grundrechte unter bestimmten Voraussetzungen einzuschränken, somit ist auch ein NC grundsätzlich rechtens. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass dies nur dann der Fall ist, wenn die vorhandenen Ausbildungskapazitäten vollständig genutzt werden. Diese richten sich nach dem Lehrdeputat und müssen jedes Jahr neu berechnet werden. Genau hier setzen die Kläger an. Es wird versucht den Unis nachzuweisen, dass die vorhandenen Lehrkräfte tatsächlich mehr Studenten ausbilden können, als zugelassen wurden.
Kosten
Billig ist der gerichtliche Weg zum Studienplatz über die Studienpltzklage nicht. Ein Verfahren kostet zwischen 700 und 2500 Euro. Je nachdem, ob sich die Uni auch selbst einen Anwalt nimmt, den der Unterlegene dann zahlen muss - was in letzter Zeit aus Abschreckungsgründen immer häufiger vorkommt. Und je nachdem, wie hoch das Gericht den Streitwert ansetzt - hier haben sich durch oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechungen unterschiedliche Landeslinien ergeben - und ob es zusätzlich noch zur Klage in der Hauptsache kommt.
Das Verfahren in Kürze
- Förmliche Bewerbung an der avisierten Hochschule
- Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
- Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass mehr Plätze vorhanden sind als vergeben wurden, und verpflichtet die Hochschule, diese zu verteilen. Wen dann das Losglück trifft, der erhält einen vorläufigen Studienplatz.
- Die „Klage in der Hauptsache“. Hierzu kommt es jedoch nur selten. Häufiger kommt es hingegen zum Vergleich. Dabei erfordern unterschiedliche Rechtslagen in den einzelnen Ländern unterschiedliche Vorgehensweisen.
Einen guten Überblick über das Verfahren der Studienplatzklag und die aktuelle Gesetzeslage gibt es im Internet auf der Homepage:
www.studienplatz-klage.de



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