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Geschichte der ZVS

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Unterschiedliche Studiums-Zugangsbestimmungen in den einzelnen Bundesländern und die damit verbundenen juristischen Unsicherheiten führten 1972 zum ersten Numerus-clausus-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Darin wurde die Notwendigkeit der Studienplatzvergabe durch eine überregionale Stelle nach einheitlichen Auswahlkriterien betont. Die Reaktion der Bundesländer war die Gründung der ZVS durch den "Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen" am 20.10.1972. Zum ersten Mal angewandt wurde eine einheitliche Regelung zum Wintersemester 1977/78.

Zweimal im Jahr - jeweils am 15.1. und 15.7. wiederholen sich vor der ZVS die gleichen Szenen: die letzten Nachzügler geben ihre Anträge persönlich ab, weil nicht das Datum des Poststempels, sondern das Eingangsdatum bei der ZVS maßgeblich ist. Und weil früher die Unterlagen komplett vorliegen mussten, war die Beratung der Mitarbeiter bis kurz vor Toresschluss gefragt. Bis 24:00 Uhr haben dann die Büros geöffnet, und spontan entwickelten sich so manche Partys. Die medienwirksamen langen Schlangen vor der ZVS sind heute nicht mehr anzutreffen, weil nun lediglich der Antrag pünktlich vorliegen muss; fehlende Unterlagen können noch vier Wochen lang nachgereicht werden.

Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) verteilt seit 1973 Abiturienten in einer Reihe von Numerus-clausus-Fächern auf die Hochschulen. Die Studienplätze sind knapp und begehrt. Abgeschafft werden soll die Dortmunder Behörde, seit es sie gibt - gelungen ist das bisher nicht. Vielen Bildungspolitikern gilt sie aber als "letzte Bastion der Planwirtschaft", als graugesichtiger Moloch, der einen Wettbewerb der Unis um Studenten verhindert. Darum haben sich die Länder auf ein neues Auswahlverfahren geeinigt, das erstmals zum Wintersemester 2005/2006 griff.

Bundesweit zuständig ist die ZVS für Studienplätze in Biologie, Psychologie, Pharmazie sowie Human-, Zahn- und Tiermedizin. Hinzu kommen etliche Fächer an den Unis und Fachhochschulen Nordrhein-Westfalens. Das Auswahlverfahren wurde 2004 reformiert, die Hochschulen bekommen jetzt mehr Mitsprache. Seit dem Wintersemester können sie 60 Prozent ihrer Studenten selbst auswählen - nach eigenen Kriterien. Die übrigen 40 Prozent vergibt weiter die ZVS nach Abiturnote und Wartezeit.

Bisher endete die Bewerbungsfrist stets am 15. Januar (zum Sommersemester) und am 15. Juli (Wintersemester). Nun gelten neue Stichtage: Wer das Abitur schon vor dem 16. Januar 2005 erworben hat, musste seinen Zulassungsantrag fürs Wintersemester bis zum 31. Mai einreichen, fürs Sommersemester bis zum 30. November. Neu-Abiturienten haben noch bis zum 15. Januar Zeit.

Studieninteressenten bewerben sich entweder direkt bei den Hochschulen oder bei der ZVS. Alle Informationen gibt es auf der Seite www.zvs.de oder im Heft ZVS-Info. Der Antrag muss entweder schriftlich vorliegen oder online - "AntOn" heißt das neue ZVS-Internetsystem. Bewerbern auf den letzten Drücker helfen die Mitarbeiter auch persönlich, in der Sonnenstraße 171 in Dortmund, und schieben zum Fristende stets kundenfreundliche Sonderschichten. Eine Wegbeschreibung gibt es ebenfalls auf der Webseite. Quelle: schweinrich.de