Wichtige Hinweise
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie im Besitz eines Zeugnisses sein, das zum Studium des gewünschten Faches berechtigt (Hochschulzugangsberechtigung, z. B. Abiturzeugnis). Ihrem Antrag müssen Sie eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses beifügen. Falls Ihnen Belege erst kurz vor Bewerbungsschluss ausgehändigt werden, sollten Sie sich ggf. trotzdem frühzeitig bewerben. Die Belege können Sie nachreichen; sie müssen jedoch spätestens am 15. Juni 2008 bzw. 31. Juli 2008 bei der ZVS vorliegen. Bei Anträgen für „Service-Angebote“ genügt der Eingang der nachgereichten Unterlagen bei der ZVS am 31. Juli 2008.
Bewerber(innen) deren Hochschulzugangsberechtigung gem. dem Reifevermerk nicht überall anerkannt wird, erkundigen sich ggf. bitte rechtzeitig, in welchen Bundesländern ihr Zeugnis gilt. Auskünfte über die fachliche oder regionale Geltung von Hochschulzugangsberechtigungen erteilt nicht die ZVS, sondern der Kultusminister des Landes, in dem das Zeugnis erworben wurde oder in dem das Studium aufgenommen werden soll. Bewerber(innen) für ein Fachhochschulstudium in Nordrhein-Westfalen müssen die besonderen Voraussetzungen beachten, die nach den Landesvorschriften an ihre Studienberechtigung gestellt werden. In bestimmten Studiengängen fordern die Fachhochschulen, dass die Bewerber(innen) nicht nur die Fachhochschulreife besitzen, sondern darüber hinaus weitere Einschreibungsvoraussetzungen erfüllen.
Als weitere Einschreibungsvoraussetzung kann der Nachweis einer besonderen Vorbildung oder einer praktischen Tätigkeit gefordert werden. Nachweise zu den weiteren Einschreibungsvoraussetzungen sind der Hochschule bei der Einschreibung vorzulegen. Alle Interessenten für ein Fachhochschulstudium in Nordrhein-Westfalen sollten sich umgehend bei der nächstgelegenen Fachhochschule, die den gewünschten Studiengang anbietet, erkundigen, welche besonderen Einschreibungsvoraussetzungen sie nachweisen müssen.



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